Chronologische übersicht des Jahrganges 1839.
Da#m
—— Berin.
veaneden
Inhalt.
Nr.
des
Stuͤcks.
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
1839.
& Juli.
22
24.
12. Anugust. 15. Oktbr.
6. Seyptbr.
17.
1839.
24. August.
28. Septbr.
24. August.
28. Septbr.
30. Septbr.
Allerböchste Kabinetsorder, wodurch des Königs Ma-
jestat der Stadt Weglar die revidirte Städte-
ordnung vom 17. März 1831. zu verleihen ge-
ruht haben.
Allerhöchste Kabinetsorder, betressend die Anwen-
dung der in der Rheinprovinz über die Zu-
lässigkeit von Amtshandlungen an Festragen
bohehenen gesetzlichen Bestimmungen auf den
Charfreitag.
Ministerial-Bekanntmachung über die, zwischen der
Königl. Preußischen Regierung einerseies und der
Herzoglich Anhalt-Dessauischen Regierung an-
dererseits getroffene Ubereinkunft, wegen ge-
genseitiger ÜUbernahme der Vagabunden und
Ausgewiesenen.
Allerhöchste Kabinetsorder, den Gerichtsstand der
Stromschiffer berreffend.
Allerhöchste Kabinetsorder, betresfend die Allerhöchste
Bestimmung Sr. Majestät des Königs, daß die
Verordnung vom 24. Dezember 1816. liher die
Berwaleung der, den Gemeinden und öffent-
lichen Anstalten gehörigen Forsten auch in
densenigen Städten der Provinzen Sachsen,
Westphalen und der Rheinprovinz, in wel-
chen die revidirte Städerordnung bereies eingeführ
worden ist, oder sernerhin eingeführt werden wird,
wie bisher in Kraft bleiben soll.
Ministerjal-Erklärung, betreffend die zwischen der
Königlich Preußischen und der Königlich Han-
noverscher Regierung abgeschlossene Uberein-=
kunft, wegen gegenseikiger Übernahme von Aus-
gewiesenen.
Erklärung wegen der zwischen der Königl. Preußi-
schen und der Herzoglich Anhalt-Bernburgi-
schen Regierung verabredeten Maaßregeln zur
Verhütung und Bestrafung der Forst-- und
Jagdfrevel in den Gränzwaldungen.
Ministerial-Bekanntmachung, wegen der zwischen der
Königl. Preußischen und der Königl. Griechischen
Regierung verabredeten Vermögens-Freizü=
gigkeit in Betreff der Königl. Preußischen und
der Königl. Griechischen Staaten.
Ministerial-Bekannemachung, betreffend die zwischen
der Königl. Preußischen und der Königlich Han-
noverschen Regierung abgeschlossene Überein-
kunft, wegen gegenseitiger Üübernahme von Aus-
gewiesenen.
20.
21.
20.
21.
22.
21.
21.
22.
2040.
2043.
2041.
(AInl.)
2046.
(#ul.)
2047.
(anl.)
252