Full text : Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

Rechte  und  Pflichten  des  Officiers  im  Militär-Strafverfahren.  147

die  ihm  zur  Last  gelegte  That  begangen  hat  oder  nicht.  Die  Fragen,
welche  zu  diesem  Behufe  an  die  Geschwornen  vom  Gerichtshofe,  der
aus  gelehrten  Richtern  besteht,  gestellt  werden,  sind  mit  „ja"  oder
„nein“  zu  beantworten.  Die  Entscheidung  darüber,  als  welches  Delict.
sich  die  That  qualificiert,  und  welche  Strafe  zu  verhängen  ist,  steht
dem  Gerichtshofe  zu.

Bei  den  Militärgerichten  hingegen  gibt  jeder  Richter  seinen  Urtheilsspruch
  über  Schuld  und  Strafe  zugleich  ab.  Jeder  Richter  hat  daher  mit
sich  selbst  darüber  zurathe  zu  gehen  und  zu  erwägen,  ob  der  Beschuldigte
  die  ihm  angeschuldigte  That  wirklich  begangen  habe  (z.B.  ob  er
einen  Menschen  um  das  Leben  brachte),  dann  als  welche  strafbare  Handlung
  sich  die  That  darstellt  (z.  B.  ob  als  das  Verbrechen  des  Mordes,
des  Todschlages,  oder  als  Vergehen  gegen  die  Sicherheit  des  Lebens),
und  welche  Strafe  zu  verhängen  ist.  Das  Gesetz  normiert  nämlich  absolute
  Strafen,  z.  B.  die  Todesstrafe,  und  Strafen,  bei  welchen  nur  das
Minimum  und  Maximum  bestimmt  ist.  Im  ersten  Falle  kann  nur  die  im
Gesetze  ausgesprochene  Strafe  verhängt  werden,  während  im  letzteren
Falle  der  Richter  die  Erschwerungs-  und  Milderungsumstände  in  Betracht
  zu  ziehen  und  zu  erwägen  hat,  welche  Strafe  innerhalb  des  gesetzlichen
  Rahmens  zu  verhängen  ist.  Bei  Vorhandensein  von  überwiegenden
  und  wichtigen  Milderungsumständen  kann  sogar  auf  eine  Strafe
unter  dem  geringsten  gesetzlichen  Strafausmaß,  also  z.  B.  wenn  die
gesetzliche  Strafe  ein  bis  fünf  Jahre  Kerker  ist,  auf  etwa  nur  sechs
Monate  Kerker  erkannt  werden.  Dieser  Fall  ist  wohl  von  dem  Falle
„zu  unterscheiden,  wenn  die  Freiheitsstrafe  durch  Anwendung  von  Verschärfungen
  aus  Dienstesrücksichten  abgekürzt  wird,  z.  B.  anstatt  auf
sechs  Monate  ohne  Verschärfungen,  auf  vier  Monate  mit  Verschärfungen
gesprochen  wird.

Bei  der  Entscheidung  der  That-(Schuld-)  und  Rechtsfrage  hat  jeder
Richter  nach  seiner  Überzeugung  und  den  bestehenden  Gesetzen  vorzugehen,
  da  jeder  Richter  seinen  Urtheilsspruch  vor  dem  göttlichen
und  höchsten  weltlichen  Richter  zu  verantworten  hat,  wie  dies  auch  im
Eid,  den  das  Kriegsrecht  ablegt,  zum  Ausdruck  kommt.  ‚Jeder  Richter
des  Kriegsrechts  schwört,  bloß  nach  den  vorliegenden  Umständen  und
Beweisen,  dann  den  vorgeschriebenen  Gesetzen  zu  urtheilen,  zu  richten
und  so  zu  sprechen,  wie  er  es  einst  vor  Gott  und  Seiner  Majestät  verantworten
  kann.

Die  Freiheit  des  Urtheilsspruches  darf  in  keiner  Weise  beeinträchtigt
  werden,  daher  geschieht  auch,  nachdem  der  Auditor  seine  berathende
  Stimme  zuerst  abgegeben  hat,  die  Abstimmung  chargenweise
von  unten  nach  aufwärts.  Ganz  widerrechtlich  wäre  es,  würde  auf  einen
Richter  ein  Zwang  in  Bezug  auf  den  abzugebende,  Urtheilsspruch  aus-10*