Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

Chronologische übersicht des Jahrganges 1839. 
  
Datum lusgegeben 
□— 
zu 
Gesetzes 2c Berlin. 
Inhal t. 
Nr. 
des 
Stuͤcks 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1839 
7. 
. 1839. 
Novbr. 6. Dezbr. 
. Dezbrt. Dezbr. 
  
— 5. — 
— Noobr. 
  
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Tarife 
zur Exhebung des Brück= und Fährgelbes bei 
dem Ubergange über den Rhein bei Goblenz, 
Cöln und Wesel. 
W nach welchem das Brück= und Fährgeld 
über den Rhein bei Coblenz zu erheben ist. 
Desgl. bei CoG ...... 
Desgl.beiWesel................. 
Allerhõchste Kabinetsorder, betreffend die Tarife 
zur Erhebung des Brück= und Fährgeldes bei 
dem Ubergange über den Rhein bei Düsseldorf 
und zur Erhebung der Gebühren für den Durch- 
u%.2 durch die dortige Brücke, nebst diesen Ta- 
rifen 
Allerhochste Kabinetsorder, betreffend die bei Wesel 
zu erhebende Durchlaßgebühr 
Berordnung, wegen der im " 47. re Gesetzes über 
die den Grundbesitz betreffenden Rechtsverhälenisse 
in den Landestheilen, welche vormals zu 
den Französischen Departemenéks eine Zeit- 
lang gehört haben, vom 21. April 1825., vorbe- 
haltenen Bestimmungen, in Betreff der Jagdge- 
rechtigkeiten. 
Allerhöchste Kabineksorder, über die Zulässigkeit des 
Rekurses gegen Erkenntnisse, Agnitions- 
oder Purifikations = Resolutionen erster 
Instan), wenn der Gegenstand des Prozesses zwar 
eine höhere Summe als Funfzig Thaler, der Ge- 
genstand der dagegen erhobenen Beschwerde aber 
nur Funszig Thaler oder weniger beträgt. 
Ministerial-Bekanntmachung über die zwischen der 
Königlich Preußischen und Königlich Sächsi- 
schen Regierung getroffene Uübereinkunft zur 
Beförderung der Rechtspflege. 
  
26. 
26. 
26. 
26. 
27. 
  
2061. 
(at unm. 
detgl. 
(mit Unl.) 
(Anl.) 
  
  
337347. 
2061.37.340 
□— 
derl. 1341 344. 
344347. 
2062. 1347 351. 
 
	        
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