Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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c)  Bekauntmachung,  betreffend  das  Ergebniß  einer  zweiten  Staatsprüfung  in  der  Medicin  und  höheren
Wundarzneikunde.

In  Folge  der  im  Monat  Mai  d.  J.  vorgenommenen  zweiten  Staats-Prüfung
in  der  innern  Heilkunde  und  in  der  höheren  Wundarznelbunde  sind  nachstehende
Candidaten  für  befähigt  erkannt  und  zum  Antritt  der  Praxis  ermächtigt  worden:

a)  in  der  Medicin  und  höheren  Wundarzneibunde:

Joseph  Bernhard  Alois  Braun,  von  Iony,  Oberamts  Wangen,

Christian  Friedrich  Gmelin,  don  Vebenhausen,  Oberamts  Tübingen,

Herrmann  Otto  Friedrich  Hettich,  von  Groß-Ingeroheim,  Oberamts  Besigheim,

Christoph  Martin  Lechler,  von  Renningen,  Oberamts  Leonberg;

b)  in  der  Medicin:

Sigmund  Carl  Ernst  Wolshofer,  von  Gerabronn.

Stuttgart  den  5.  Juni  1341.  Schlaper.

d)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Versicherung  beweglichen  Vermögens  gegen  Brandschaden  durch  die
Großherzeglich  Badische  Gesellschaft  de5  Phönir  zu  Karlöruhe.

Der  Großherzoglich  Badischen  Gesellschaft  des  Phönir  zu  Karlsruhe  ist  nach  Vorlage
ihrer  Statuten  die  Ermächtigung  zur  Versicherung  beweglichen  Vermögens  gegen  Brandschaden
  im  Königreiche  ertheilt,  auch  ist  dem  von  derselben  zum  Hauptagenten  bestellten
  Kaufmann  C.  F.  Eckhardt  in  Stuttgart  der  Stadtdirebtor  daselbst  als
Regierungs-Commissär  beigegeben  worden;  was  unter  Bezlehung  auf  die  Art.  9  und
lo  des  Geseßtzes  vom  25.  Mai  1350  und  auf  die  Instruktion  vom  26.  dess.  M.  und
Jahrs,  Abschnitt  4  (Reg.  Blatt  S.  209  ff.  222  ff.),  hiemit  unter  dem  Anhang  bekannt
  gemacht  wird,  daß  nach  obigen  Statuten  die  Aufstellung  von  Bezirks-Agenten,
somit  eine  Vertretung  der  Gesellschaft  durch  solche,  nicht  statthaft  ist.

Stuttgart  den  5.  Juni  1841.  Schlaper.

2.  Der  Regierung  des  Neckar-Kreises.

Bekanntmachung  des  Ergebnisses  der  niederen  Dienstprüsung  am  Departement  des  Innern.

Bei  der  unter  dem  1.  Mai  d.  J.  von  der  K.  Regierung  des  Reckarkreises
vorgenommenen  niederen  Dienstprüfung  im  Departement  des  Innern  sind  nachstehende