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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. 6. —u
(No. 1975.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 5. Januar 1839., betreffend die Modiftkation
der Bestimmung im 8. 1. der Allerhöchsten Kabinetsorder vom 20. Sep-
tember 1836. wegen Beseitigung der in den Kreisen Paderborn, Warburg,
Büren und Hörter aus der Ansledelung der Juden auf dem platten Lande
und deren Verkehr mit den Landbewohnern bäuerlichen Standes entsprun-
genen Misverhältnisse.
Aur den mit seinen Anlagen beigefügten Bericht der betreffenden Minister der
Justiz, des Innern und der Finanzen, vom 21. v. M. will Ich, nach dem An-
trage derselben, die Bestimmung im 9. 1. Meiner Order vom 20. September
1836. wegen Beseitigung der in den Kreisen Paderborn, Warburg, Büren und
Hörter aus der Anstedelung der Juden auf dem platten Lande und deren Ver-
kehr mit den Landbewohnern bauerlichen Standes entsprungenen Mißverhälmisse
dahin modifiziren, daß den Juden, unter Beibehaltung der PVerpflichtung zur
Selbstbewirhschaftung als Bedingung des Erwerbes bäuerlicher Grundstücke bis
zum 1. Januar 1844. gestattet seyn soll, die seit der Publikation Meiner Order
vom 20. September 1836. erworbenen, oder künftig noch zu erwerbenden bäuer-
lichen Grundsiücke mit christlichem Gesinde zu bewirthschaften. Das Scaats=
Ministerium hat diesen Erlaß durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen, auch
zu verfügen, daß derselbe in die Amtoblatter der Provinz Westphalen aufgenom-
men werde.
Berlin, den 5. Januar 1839.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
(No. 1075—1042%-) Jahrgang 1829. L (No. 1976.)
(Ausgegeben zu Berlin den 23. März 1839.)