Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

8 Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 
Appellation, (Forrf.) 
(Appellationsberiches). S. 270. — Verwarnung bei der Vorladung zu dem dafür bestimmten Termine 
(ebendas.) — Verdoppelung der sechswöchentlichen Frist zur Einlegung ders. für den Fiskus, für 
Gemeinden, Korporationen und Minderjährige. (Dekl. v. G. April) 39. 131. — findet bei Gerich- 
ten, welche ein Kollegium bilden, wenn der Gegenstand über 50 Thlr. beträge, nicht bloß im sum- 
marischen Prozesse, sondern in allen Arten von Civil-Prozessen statt. S. 132. — Verfahren rück- 
sichtlich ders. in allen, den General-Kommissionen aufgetragenen Auseinandersetzungen und Bestimmung 
der appellabeln Summe bei dens. nach dem Gesammtbetrage aller Leistungen der mehreren Theil- 
nehmer. (A. K. O. v. 9. April) 36. 172. — gegen Erkenntnisse in siskalischen Untersuchungen we- 
gen Steuer-, Zoll= und Abgabevergehen. (V. v. 11. Juni) 38. 377. — Fristberechnung für dieselbe 
in Konkurs= und erbschaftlichen Liquidations-Prozessen (Minist. Instr. v. 7. April) 39. 140. — 
findet fortan in Bagatell-Sachen, deren Gegenstand 50 Thlr. nicht übersteige, nicht statt. (Dekl. v. 
6. April) 39. 126. — (A. K. O. v. 23. Novbr.) 39. 336. — Zusammentreffen mit dem Rekurfse. 
(ebendas.) — schriftlicher Vortrag über dieselbe durch zwei stimmfähige Referenten. (Minist. Instr. 
v. 7. Apr.) 39. 150. 
Arbeiten, der Künstler und Handwerker, Verjährung der Forderungen für dies. (G. v. 31. März) 
38. 230. 
Arbeiter, der Fabrikunternehmer, Kaufleute, Handwerker sc., die denselben gegebenen Vorschüsse ver- 
jähren nach 2 Jahren. (G. v. 31. März) 38. 240. — desgl. deren rückständiger Lohn (ebendas.). 
— jugendliche, in Fabriken 2c., siehe letzterc. 
Arbeitsstrafe, für Widersetzlichkeiren bei Forst= und Jagdverbrechen. (G. v. 31. März) 37. 048. — 
Arme, heimathlose, deren Unterstützung Seitens der Kommune ohne Regreß an die Staatskasse (A. 
K. O. v. 22. Dez. 1836.) 37. 2. 
Armenfuhren, deren Befreiung vom Chausseegelde. (Tarif v. 29. Febr.) 40. 96. 
Armenhäuser, mit Hofräumen und Gärten, deren Befreiung von der Grundsteuer in der Rheinpro- 
vinz u. Westphalen (G. v. 21. Jan.) 39. 32. 
Armenkassen, Orts-, Theilnahme derselben an den Geldbuten, nach dem Gesetz v. 11. Juni 1837. 
wegen Nachdrucks und Nachbildung. 37. 170. (6. 34.) 
Armenrecht, die zu demselben zugelassenen aktiven Militairpersonen niedern Ranges bleiben auch von 
den Gebühren der Anwalte, Abvokaten, Justizkommissarien 2c. befreit. (V. v. I7. Febr.) 38. 194. 
195. — (. auch Gebührenfreiheit. 
Arrest, siehe Arrestsachen, desgl. Personal-Arrest und Beschlagnahme. 
Arrestaten, encfliehende, Gebrauch der Waffen gegen dies. Seitens des Milicairs. (G. v. 20. März) 
37. 61. 
Arrestaten-Fuhren b deren Befreiung vom Chausseegelde. (Tarif v. 20. Febr.) 40. 96. 
Arrestsachen, die nicht mit der Hauptsache zugleich verhandelt werden. (Tit. 29 56. 63—73 der 
Prozeß Ord.), Wiederherstellung der kürzeren Fristbestimmungen fürdie Einlegung von Rechtsmutteln in 
dens. (Deklaration v. 6. April) 39. 131. 
Arrestschlag, siebe Beschlagnahme. 
Arretirungen, siehe Verhaftungen. 
Arzenciwaaren, Anordnungen für deren Debir von Apothekern und resp. Nicht-Apothekern. (A. K. 
O. v. 17. Oktbr. und Reglement v. 16. Sept. 1836.) 37. 41— 56. — in Stelle des Reglements v. 
19. Jan. 1802. kommt das vorstehende zur Anwendung. S. 41. — Untersuchungs= und Strafoer- 
sahren wegen Kontraventionen gegen dasselbe. S. 42. — Präparate, mit welchen nur die Apotheker 
handeln dürfen, Verz. A. S. 44—47. — Arzeneiwaaren, welche Nicht-Apothefer nicht unter einem 
Pfunde verkaufen dürfen. Verz. B. S. 47—24. — desgl. solche, mit welchen Nicht-Apotheker nicht 
unter zwei Loth handeln dürfen. Verz. C. S. 54— 56. — Revision der Waarenlager und Waaren- 
behälluige durch die Medizinalbehörden. S. 32. Arzte,
	        
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