Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

10 Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 
Ausland, (Forts.) 
Absatz inländischer Spielkarten nach dems. (V. v. 16. Juni) 38. 372. — Verbot der Einfuhr von 
Spielkarten aus dems. 370. 375. — Verkehr mit dems., siehe Zollgesetz und Zollorbnung, Zollver= 
einsverträge, Handels= und Schifffahrtsverträge 2c., desgl. die einzelnen Staaten selbst. 
Ausländer, als Landstreicher diesseits des Landes verwiesen, Verfahren bei deren Rückkehr in Bezie- 
hung auf diesseitige Staaksangehörigkeit ders. (A. K. O. v. 10. März.) 39. 106. — deren Verhaf= 
tung als Zolldefraudanten im Inlande. (G. v. 23. Jan.) 38. 89. (Vertrag und Ubereinkunfe 
unter den zollvereinten Staaten v. 1. Nov.) 37. 175. 179. — Abkommen mit fremden Staaten 
über deren Behandlung und Auslieferung, wegen begangener Verbrechen, siehe die einzelnen Staaten 
Anhalt-Bernburg, Schwarzburg-Rudolstade 2c.; desgl. Gerichtsbarkeits-Verhältnisse und Verbrecher; 
desgl. Vagabunden. 
Auslieferungen, von Zollkontravenienten, im Verkehr unter den zollvereinten Staaten. (Vertrag und 
Ubereinkunft v. 1. Nov.) 37. 175. 179. — siüchtig gewordener Verbrecher; s. letztere. 
Ausruf, öffentlicher, bei Subhastationen von Grundstücken, wo solcher herkömmlich ist. (V. v. 2. Dez.) 
37. 219. 
Bagatell-Sachen, (Bagatell-Prozeß), Frustbestimmung in dens. für die Einlegung des Rechtsmittels 
gegen das in die Krast eines Kontumazial-Erkenntnisses übergegangene Mandat. (V. v. 5. Mai.) 
38. 275. — deren Gegenstand nicht 50 Rehlr. übersteigt, in solchen findet weder Appellation noch 
Nichtigkeitsbeschwerde statt. (Dekl. v. G. April.) 39. 126. — Erweiterung des Rekursverfahrens in 
solchen an die höhere Instanz. S. 126. 127. (Minist. Instr. v. 7. April.) 39. 142 ff. — darunter 
sind nicht blos die im Bagatell-Prozeßverfahren eingeleiteten und verhandelten, sondern überhaupt 
alle Rechtsstreitigkeiten und Streitpunkte zu verstehen, deren nach Gelde zu schäteendes Obfeke den 
Betrag von 50 Rehlr. nicht übersteigt. (A. K. O. v. 23. Nov.) 39. 336. — wegen Forderungen 
der Kirchen= und Schulbedienten. (A. K. O. v. 19. Juni.) 36. 199. 
Baiern, Königreich, Erläuterungen zum H. 2. a. und c. der mit dems. bestehenden Konvention vom 
. Mai 1818. (S. 53.), wegen wechseitiger Ubernahme der Ausgewiesenen, in Beziehung auf die 
Staarsangehorigkeit unselbstständiger Kinder, auf zebnjährigen Aufenthale und auf den Begriff der 
Wirthschaftsführung. (Minist. Erklär. v. 16. März.) 40. 105. — Erhebung des Eingangs= und 
Ausgangszolls vom Getreide in dems. (Zolltarif v. 24. Okt.) 39. 286. 323. 324. 
Bank, Haupr-, Königl., in Berlin, mit ihren Provinzialkomtoirs, deren Leitung wird dem Staats= 
minister Rother aufgetragen und derselbe zum Chef dieses Instieues, so wie unter ihm der Geheime 
Ober-Regierungsrath v. Lamprecht zum Prasidenten des Haupe-Banko-Direktoriums, mit dem Range 
eines Naths erster Klasse, ernannt. (A. K. O. v. 9. Febr.) 37. 20. — Einziehung deren zeitheri- 
ger Kassenscheine und Ersatz derselben durch Kassen-Anweisungen in Apoints zu 100 und 500 Rehlr. 
(A. K. O. v. 5. Dez.) 36. 318. — Zinsfuß für die, aus den Depositorien der Gerichts= und Vor- 
mundschaftsbehörden bei derselben belegten Kapitalien. (A. K. O. v. 11. April.) 39. 161. — die in 
den 6#. 117. und 144. Tic. 51. der Prozeßordnung vorgeschriebene Benachrichtigung derselben Sei- 
tens der Gerichte von den Aufgeboten verlorner hypothekarischer und auf jeden Inhaber lautender 
Iunstrumente soll für jetzt unkerbleiben. (A. K. O. v. 25. Okt.) 37. 157. 
Bank, Privat-, ritkerschaftliche, in Pommern, deren Angelegenheiten gehören zum gemeinschaftlichen 
Ressort der Ministerien des Innern und der Finanzen. (Staats-Minist. Bekanntm. v. 17. Jan.) 
38. 12. — Einziehung deren zeitheriger Bankscheine à 5 Rlhlr. und Ersatz ders. durch Kassen- 
Anweisungen zu 5 Rehlr. (A. K. O. v. 5. Dez.) 36. 318. — Präklusiv-Termin für deren Einzie- 
bung und Umgtausch. (A. K. O. v. 11. Dez.) 37. 221. — Vernichtung ders. und der zu deren Fa- 
brikation benutzten Utensilien (ebend.). 
Bannrecht, s. Zwangs= und Bannrecht. 
Barrh, Scadt, Erhebung des dortigen Hafengeldes, mie dem Vorbehalte der Revision von 5 zu 
5 Jahren. (A. K. O. u. Tarif v. 26. Okt.) 40. 323. 342 —345. Bau-
	        
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