Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

X 
Chronologische libersicht des Jahrganges 1841. 
  
Datum 
des 
Gesetzesrc. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
J halt. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1841. 
12. Sepebr. 
11. Oktbr. 
18. 
18. 
1841. 
8. Novbr. 
21. Dezbr. 
  
  
Aufgebots sämmtlicher Interessenten, welche 
auf die in den Besitz des diesseitigen Domainen= 
Fiskus übergangenen Polcher Dingtags-Be- 
siszungen und die davon aufgekommenen Reve- 
nüen einen Anspruch zu haben vermeinen. 
Verordnung, die Aufhebung der in dem . 201. 
Tit. 20. Th. II. des Allgemeinen Landrechts und 
n. 508. der Kriminal-Ordnung über Unter- 
uchungen wegen Majestätsbeleidigung ent- 
haltenen Bestimmungen betreffend. 
Allerhöchste Kabineksorder, durch welche des Königs 
Matestät der Stadt Wreschen die revidirte 
Städteordnung vom 17. März 1831. zu ver- 
leihen geruhet haben. 
Vertrag zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Würt- 
temberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogethume 
Hessen, den zu dem Thüringischen Zoll= und Han- 
delevereine gehörigen Seaaken, Nassau und der 
freien Stadt Frankfurt einerseits, und Lippe an- 
dererseits, den Anschluß des Fürstenthums Lippe 
an das Zollsystem Preußens und der übrigen 
Staaten des Zollvereins betreffend. 
Vertrag zwischen Preußen und Lippe wegen der 
Besteuerung innerer Erzeugnisse im Für- 
stenthume Lippe. 
Vertrag zwischen Sr. Masestät dem Könige von 
Preußen und Sr. Durchlaucht dem Fürsten zur 
Lippe, den erneuerten Anschluß der Fürstlich 
Lippischen Gebietstheile Lipperode, Cappel und 
Grevenhagen an das Preußische Zoll= und 
indirekte Steuersystem betreffend. 
Vertrag zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Würt- 
temberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthum 
Hessen, den zu dem Thüringischen Zoll= und Han- 
delsvereine gehörigen Staaten, Nassau und der 
freien Stadt Frankfurt einerseits, und Braun- 
schweig andererseits, wegen des Anschlusses 
des Herzogthums Braunschweig an den Ge- 
sammt-Zollverein der ersteren Staaten. 
Übereinkunft zwischen Preußen und Braunschweig 
wegen gleicher Besteuerung innerer Erzeug- 
nisse. 
Vertrag zwischen Sr. Masestät dem Könige von 
Preußen und GSr. Durchlaucht dem Herzoge von 
Braunschweig und Lüneburg, betreffend die 
Ausführung des gemeinsamen Zollsystems in 
dem Fürstenthume Blankenburg, nebst dem 
  
2200. 
2211. 
2212. 
  
  
200. 
337-344. 
345-347. 
348 352. 
353-370. 
37337
	        
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