Metadaten : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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2.  Der  K.  Oberzoll-Administrarion.

Bekanntmachung,  bekreffend  die  weitere  Herabsetzung  der  Zölle  für  aus  dem  preußisch-hessischen  nach  dem
württembergisch-bayerschen  Zoll-Vereins-Gebiet  kommende,  und  aus  diesem  nach  jenem  gehende  Waaren.

In  dem  Ariikel  11  des  Vertrags  über  Feststellung  der  gegenseitigen  Handels-Verhältnisse
  zwischen  dem  württembergisch-bayerschen  und  dem  preußisch-hessischen  Zoll-Vereine
  vom  27.  Mai  1829  (vergl.  Reg.  Blatt  vom  Jahr  1829,  Nro.  50,  S.  289ff.)
sind  unter  11  a—l  diejenigen  Waaren  näher  bezeichnet,  welche  in  Folge  dieses  Vertrags
  vom  1.  Januar  1851  an  in  beiden  Vereins-Gebieten  bei  ihrem  Eingange  eine
gegenseitige  Erleichterung  in  der  allgemeinen  Tarifs-Abgabe  von  50  pr.Ct.  genießen
sollen.  .

Indem  man  diese  gegenseitige  Herabsetzung  der  Zölle  auf  das  Neue  zur  öffentlichen
  Kenntniß  bringt,  wird  zugleich  angesügt,  daß  dieselbe  Herabsebung  auch  auf  diejenigen
  Waaren  gegenseitig  Amvendung  findet,  welche  schon  vor  diesem  Termine  in
der  vertragsmäßigen  Form  einkamen  und  eingelagert  wurden,  aber  erst  mit  dem  ersten
Innuar  oder  später  zur  definitiven  Behandlung  gelangen.

Stuttgart  den  24.  December  1350.

Herzog.

Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Vewerber  um  die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Walddorf,  Dekanats  Nagold,
haben  sich  innerhalb  sechs  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig
zu  melden.  Der  Mutterort  zählt  866,  das  eine  Stunde  emfernte  Filial  Oberschwandorf,
  in  welchem  der  Pfarrer  jährlich  66  Predigten  und  etwa  50  Casual-Gottesdienste
zu  halten  har,  556,  und  der  Hof  Monhardt  35  Pfarrgenossen.  Das  Einkommen  der
Pfarrstelle  ist  auf  713  fl.  nach  Sportel-Preißen  berechnet.

2)  Die  wieder  zu  beseßende  katholische  Pfarrei  Heiligenbronn,  Oberamts  und
Dekanats  Horb,  begreist  im  Pfarrsihe,  vorzüglich  im  Dorfe  Lußenhard,  und  in  außerordentlichen
  Filialien  625  Pfarr-Genossen.  Die  Schule  besteht  in  Lutzeyhard.  Der
zeitliche  Pfarrer  hat  den  besonders  besoldeten  Meßner  als  Dienstboten  anzunehmen  und