Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

Das  denlsche  Reich  und  seine  eineinen  Glieder.  (März  8.)  71

8.—  9.  März.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Zweite  Lesung
der  Vorlage  des  Bundesraths  betr.  die  Stellvertretung  des  Reichskanzlers.
  Die  nat.--lib.  Partei  und  die  Conservativen,  also  die  entschiedene
  Mehrheit  des  Reichstags,  sind  von  vornherein  enischlossen,
den  im  Bundesrath  vereinbarten  Compromiß  unverändert  anzunehmen.
  Dagegen  stellt  die  Fortschrittspartei  Anträge,  um  dem
Reichstage  einen  Einfluß  auf  die  Frage  zu  sichern.  Dieselben,  sowie
alle  übrigen  Amendements  werden  theils  zurückgezogen,  theils  mit
großer  Mehrheit  abgelehnt  und  die  Vorlage  wird  unverändert  angenommen.
  Der  Reichskanzler  ergreift  wiederholt  das  Wort.

Uebersicht  der  Debatte:  v.  Grävenipy#  (cons.)  legt  den  Standpunkt
  der  Conservativen  dar,  welche  die  Vorlage  unverändert  annehmen
wollen  v.  Kleist-Repow  (conj)  äußert  den  Wunsch,  daß  ein  selbständiges
  Reichsfinanzamt  gLeschaffen  werde,  und  erklärt  sich  gegen  alle  Veränderungsanträge.
  Fürst  Bismarck  tritt  nochmals  für  die  unveränderte  he
der  Vorlage  ein,  indem  er  bemerkt:  das  Gewünschte  sei  nicht  stets  das  Erreichbare.
  Was  den  Gedanken  des  Vorredners  anbelange,  daß  d§da  gange
Reichsverwaltung  direkt  durch  die  preußischen  Ministerien  zu  führen  sei,  so
wäre  Das  in  den  ersten  Jahren  des  Bestehens  des  Reiches  Möglich  gewesen,
nicht  mehr  aber  bei  der  weiteren  Eutwickelung  der  Verhällnisse.  Der  Reichskanzler
  geht  sodaun  auf  die  Entstehung  der  Verträge  mit  den  Regierungen
begüglich  der  Gründung  des  Reiches  zurück  und  weist  auf  die  Schwierigkeiten
  bei  Organisation  der  Reichsbehörden  unter  steter  Schonung  und  Berücksichtigung
  der  Ansprüche  der  Einzelregierungen  hin.  Der  Bundesrath
habe  sich  als  geeignetes  Organ  erwiesen,  um  allen  Ansprüchen  Nechnung  zu
tragen.  Man  solle  bereits  beseitigle  Schwierigkeiten  nicht  noch  einmal  aufthürmen.
  Der  Fürst  äußert  seine  Freude  darüber,  daß  die  allgemeinen
Wünsche  sich  darin  begegueten,  die  Schaffung  eines  Reichsfinanzamtes  zu
verlangen;  darüber  herrsche  im  Bundesrathe  Einigleit,  daß  der  prenßische
Finauzmilister  die  Reichsfinanzen  leiten  solle.  Wenn  er  (Bismarck)  den
preußischen  Finanzminister  als  seinen  natürlichsten  Stellvertreter  bezeichnet
habe,  so  sei  dabei  maßgebend  gewesen,  daß  dieser  Minister  im  Ministerium
natürlich  einen  bedeutsamen  Einfluß  habe.  Der  Reichskangler  bittet  nochmals,
  von  Amendements  möglichst  abzusehen  und  die  alte  Erfahrung  zu  b%%
herzigen:  Das  Bessere  ist  des  Guten  Feind.  Man  möge  es  vermeiden,  die
Vorlage  nochmals  an  den  Bundesrath  gelangen  zu  lassen,  und  das  dort
mühsam  zu  Stande  Gebrachte  nicht  nochmals  in  Frage  stellen.  Der  zu  §  2
beantragte  Zusatzantrag  Beseler's  wird  einstimmig,  der  Zusahantrag  Windihorst's
  (Meppen)  mit  großer  Majorität  abgelehnt.  Weitere  Anträge  von
Windthorst,  Reichensperger  und  Häuel  werden  zurückgezogen.  §  3,  wo  dem
Reichskangler  vorbehalten  ist,  jede  Amtshandlung  auch  während  der  Dauer
der  Stellvertreiung  selbst  vorzunehmen,  wird  von  Treibschke  und  Schmidt
befürwortet,  von  Neichensperger  belämpft.  Der  württembergische  Minister
  v.  Mittnacht  tritt  für  diese  Bestimmung  der  Vorlage  ein.  Wenn
man  aus  den  Stellvertretern  nichts  weiter  mache,  als  was  sie  seien,  könne
man  gegen  den  Paragraphen  nichts  einzuwenden  haben.  Man  habe  Einwendungen
  bezüglich  der  Selbständigkeit  des  Stellvertreterz  erhoben.  In
diesen  Dingen  komme  es  aber  auf  die  Pevion,  den  Charakter  und  die  Befähigung
  der  Stellvertreter  an,  wie  der  Abg.  v.  Bennigsen  dieß  kürzlich
treffend  ausgeführt  habe.  Es  sei  nicht  urnl  h  enr  daß  der  Reichskanzler