Contents : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XXI bis XXX. (21a)

WG  il.  Privatrecht.  B,  Dingliche  Mochtr.

a)  Statthaftigkeit  des  Ekkutoprozase  bei  dunglicher  Oypotheklage.
  XXVI,  96.  b)  Vor  Sibee  Gericht  die  den
Hyp.  Glänbiger  nach  K.  45  des  Oyp.-Gesehes“  zustehenden
Anträge  gehhren,  wenn  das  Hyp.-Objckt  ein  Bergwerk  ist.
XXV,  430.  c)  Bertreibung  einjähriger  Zinsrückstände  noch
F  4,  52  des  Hyp.-Gesetzes.  XXV,  432.  d)  Gegen  die  Oypothetenziusenklage
  ist  eine  eingetragene  Protestation  unerheb
lich.  445.  e)  Ueber  die  Hypotherenzinsklage  gegen
den  ,  Besitzer  des  Hypothekenobjektes.  b  97,  321.
f)Da  Verfahren  nach  K.  52  oit.  ist  ein  Erctutionsverfahren.
  XXV,  142.  8)  Anwenbeng  des  K.  52  cit  auf
Zinsen  einer  Fideikommißschuld.  XXV.,  250.  h)  Zusammentreffen
  des  Ewiggeloprozesses  mit  dem  beschleunigten  Verfahren
  nach  K.  52  des  Oyp.-Gesetzes.  XXIII,  161.  V,  97.

5)  Einlösungsrecht.  a)  „Vollständige  Bezahlung“
im  Sinne  des  F.  64  des  Hyp.-Gesetzes.  XXI,  305,  507.
XXIII,  64.  b)  Vom  Megreß  an  den  Schuldner  von  Seite
des  Hyp.-Gläubigers,  der  das  Einlösungsrecht  ausgeülbt.
XXII,  154.  o)  Vom  Regreßrechte  des  Einlösers  trot
Deckung  seiner  Hyp.-Forderung  durch  Weiterverkauf  des  eingelösten
  Anwesens.  IXII,  157.  d)  Der  Cedent  einer
HOypothekenforderung,  welcher  dem  Cessionar  für  die  Slite
der  Forderung  haftet,  wird  von  der  Regreßpflicht  nicht
wenn  der  Cessionar  das  Einlösungsrecht  an  dem.Oypothek
objekte  ausgeübt  hat.  Der  Cessionar  braucht  sich  nicht  “
rechnen  zu  lassen,  was  er  durch  Wiederverkauf  des  eingelösten
  Objektes  gewann.  XXIX,  .

6)  Sonstige  Wirkungen  der  Hypothet.  a)  Vorrecht
  älterer  Hyp.-Gläubiger  an  später  eingetragenen  Pertinenzen.
  XXII,  186.  b)  Die  Anträge  nach  K.  45  des  Oyp.=Ges.
  gehören,  wenn  das  Hypothekenobjekt  ein  Bergwerk
ist,  vor  das  Berggericht.  XXV,  430.  2  Gerichtlicher  Verkauf
  von  Hypothekenobjekten.  IXV7  2.  d)  Folgen  ber
Unterlassung  spezieller  Kundgebung  des  Zwangsversteigerungs
termmes  an  den  Hyp.-Gläubiger.  IXII,  285.  e)  Sind
alle  Hyp.-Gläubiger  gleich  befreite  sn  im  Sinne  des
K.  70  des  Prozeßgesetzes  von  18377  XXIIL  70.  I)  Verhäliniß
  der  bei  Gutsübernahmen  vorbehaltenon  Wohnungsrechte
  zu  den  Hypotheken.  XXV,  385.  8)  Die  Eintragung
der  Illatenforderung  befreit  deren  Cessionar  im  Konkusse  des
Ehemannes  nicht  von  dem  Beweise  der  Illation.  XXVI,  28.
h)  Ueber  die  Beiziehung  der  Hyp.-Gläubiger  zur  Zahlung
der  Forderungen  der  I.  Klasse  und  zu  den  allgemeinen  Kosten
des  Konkursprozesses  und  der  Masseverwastung.  406.
i)  Ueber  Anfechtung  einer  Oyppothekbestellung  für  eine  K6t
Schuld  durch  das  Paulianische  Rechtsmittel.  XXVII
k)  Uever  die  Lokation  vorgemerkter  Forderungen.  XXVI  3