Metadata : Sachsen in großer Zeit. Band I. (1)

86  Zur  Statistik  der  Strafrechtspflege.

daß  die  Staatsanwälte  nach  ausgesprochenem  Schuldig
  die  obwaltenden  Milderungsgründe  mit  Wärme
hervorheben,  und  ihren  Strafantrag  unter  Berücksichtigung
  des  §.  346  in  solcher  Weise  ermäßigen,
welche  dem  Vertheidiger  nur  die  Erklärung  seiner
Zustimmung  übrig  läßt.

Die  umgestaltete  österreichische  Strafrechtspflege
scheint  noch  in  einer  andern  Beziehung  einer  Nachbarin
  den  Vorsprung  abgewonnen  zu  haben,  nämlich
  in  dem  kürzeren  Zeitverlaufe  zwischen  dem  Beginne
  der  Untersuchung  und  der  öffentlichen  Verhandlung
  ).  —  Es  wäre  bei  uns  in  gar  manchen
  Fällen,  worunter  auch  sehr  einfache,  interessant  zu
erfahren,  an  wem  es  lag,  daß  die  Verweisung  an
den  Schwurgerichtshof  so  lange  auf  sich  warten
ließ.  —  Der  Gistmord  in  Bittremont  wurde  am
20.  Nov.  1850  begangen,  und  Mitte  Juni's  1851
das  Urtheil  gesprochen.  Wie  viel  Zeit  hätte  man
wohl  anderswo  gebraucht,  um  eine  solche  Sache

—.#  1  4
für  die  9  ichtsverh  9  reif  zu  mach  en?

3)  Aus  57  in  Nr.  1  —  51  der  heurigen  ssterreichischen
Gerichtszeltung  mitgethellten  Schwurgerlchtsfällen  berechnet
  sich  der  Zeitraum  zwischen  dem  Tage  der
That,  welche  die  Untersuchung  veranlaßt  hat,  und-dem
Tag  der  öffentlichen  Verhandlung,  obwohl  bel  elnem  guten
  Tbeil  der  Anfang  rer  Untersuchung  noch  in  die  Zeit
vor  Einführung  des  neuen  Verfahrens  gefallen  war,
durchschninllch  auf  wenig  mehr  als  5½  Monate.
Sechsmal  hat  die  Verhandlung  schon  im  drinen,
vlermal  im  vierten  Monat  stattgefunden.  Eine  sehr
rasche  Erledlgung  scheint  insbesondere  auch  in  dem
Stadium  bei  den  Obergerichten  (Staatsanwaltschaft
und  Anklagekammer)  stattzufinden.

Berichtigung.
Im  EBl.  Nr.  2  S.  28  3.  20  ist  stalt  „vgl.  unten  S.  947“  zu
setzen:  „vgl.  oben  S.  125  f.

Redakteur:  J.  A.  Seuffert.  Verl.;  Palm  &  Enke  3.  Erlangen.