Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

(Nr. 2346.) Allerhöchste Bestätigungs-Urkunde des Nachtrags zu dem Statute der Ober- 
Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft, in Betreff der Verausgabung von 
370,300 Rehlr. Priorität -Aktien. Vom 7. März 1843. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Guaden, König von 
Preußen 2c. 4c. 
Nachdem die unterm 2. August 1841. von Uns bestaätigte Ober-Schlesische 
Eisenbahn-Gesellschaft in der General-Versammlung vom 8. Februar d. J. be- 
schlossen hat, den im §. 4. ihres Statuts auf 1,470,000 Rehlr. festgesetzten 
Fonds für die Eisenbahn von Breslau nach Oppeln, von welchem nur ein Be- 
trag von 1,429,700 At. durch ausgegebene Aktien aufgebracht worden ist, auf 
1,800,000 Rehlr. zu erhöhen und die dazu erforderliche Summe von 370/,300 Rthlr. 
durch Ausgabe sogenannter Prioritäts-Aktien nach den Bestimmungen des anlie- 
genden Nachtrags zu dem unterm 2. August 1841. konfrmirten Statute aufzu- 
bringen, so wollen Wir Unsere Genehmigung hierzu ertheilen und den eben ge- 
dachten Nachtrag mit Vorbehalt der Rechte Dritter hierdurch bestärigen. 
Zugleich befehlen Wir, daß die gegenwärtige Genehmigung und Bestän- 
gung nebst dem Nachtrage zum Statute durch die Gesetz-Sammlung bekannt 
gemacht werde. 
Berlin, den 7. März 1843. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. 
  
Nach-