Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

(Nr. 2346.) Allerhöchste Bestätigungs-Urkunde des Nachtrags zu dem Statute der Ober- 
Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft, in Betreff der Verausgabung von 
370,300 Rehlr. Priorität -Aktien. Vom 7. März 1843. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Guaden, König von 
Preußen 2c. 4c. 
Nachdem die unterm 2. August 1841. von Uns bestaätigte Ober-Schlesische 
Eisenbahn-Gesellschaft in der General-Versammlung vom 8. Februar d. J. be- 
schlossen hat, den im §. 4. ihres Statuts auf 1,470,000 Rehlr. festgesetzten 
Fonds für die Eisenbahn von Breslau nach Oppeln, von welchem nur ein Be- 
trag von 1,429,700 At. durch ausgegebene Aktien aufgebracht worden ist, auf 
1,800,000 Rehlr. zu erhöhen und die dazu erforderliche Summe von 370/,300 Rthlr. 
durch Ausgabe sogenannter Prioritäts-Aktien nach den Bestimmungen des anlie- 
genden Nachtrags zu dem unterm 2. August 1841. konfrmirten Statute aufzu- 
bringen, so wollen Wir Unsere Genehmigung hierzu ertheilen und den eben ge- 
dachten Nachtrag mit Vorbehalt der Rechte Dritter hierdurch bestärigen. 
Zugleich befehlen Wir, daß die gegenwärtige Genehmigung und Bestän- 
gung nebst dem Nachtrage zum Statute durch die Gesetz-Sammlung bekannt 
gemacht werde. 
Berlin, den 7. März 1843. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. 
  
Nach-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.