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26. Regierungs-Verordnung.
vom 9. Juli 1910,
Aenderungen der bestehenden Gerichtsorganisation betreffend.
Mit Höchster Genehmigung werden die bisher zum Amtsgerichtsbezirk Greiz
gehörigen Ortschaften Bernsgrün, Mehla und Brückla vom 1. Jannar 1911
ab dem Bezirke des Fürstlichen Amtsgerichts Zeulenroda zugewiesen.
Dies wird andurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Greiz, den 9. Juli 1910.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Meding.
Tippmann.