Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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(Nr.  7876.)  Privilegium  wegen  Ausgabe  auf  jeden  Inhaber  lautender  Obligationen  der
Stadt  Halle,  Regierungsbezirk  Merseburg,  zum  Betrage  von  300,000  Rthlr.
Vom  19.  Juli  1871.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  ꝛc.
thun  kund  und  fügen  hiermit  zu  wissen,  was  folgt:

Nachdem  von  dem  Magistrate  zu  Halle  a.  d.  S.  im  Einverständniß  mit  der
Stadtverordneten-Versammlung  darauf  angetragen  worden  ist,  zur  Ausführung
mehrerer  nothwendiger  Bauten  und  anderer  gemeinnütziger  Unternehmungen  eine
neue  Anleihe  im  Betrage  von  300,000  Thalern  aufnehmen  und  zu  diesem  Behufe
auf  jeden  Inhaber  lautende  und  mit  Qinskupons  versehene  Stadt-Obligationen
ausgeben  zu  dürfen,  ertheilen  Wir  in  Gemäßheit  des  F.  2.  des  Gesetzes  vom
17.  Juni  1833.  wegen  Ausstellung  von  Papieren,  welche  eine  Zahlungsverbindlichkeit
  gegen  jeden  Fntaber  enthalten,  durch  gegenwärtiges  Privilegium  zur  Ausstellung
  von  dreihunderttausend  Thalern  Hallescher  Stadt-Obligationen,  welche
nach  dem  anliegenden  Schema,  und  zwar:

50,000  Thaler  in  Apoints  zu  500  Thaler,
200,1000  .100
50,000  50
auszufertigen  sind,  mit  Vorbehalt  der  Rechte  Dritter,  Unsere  landesherrliche  Genehmigung,
  ohne  jedoch  dadurch  den  Inhabern  der  Obligationen  in  Ansehung
ihrer  Befriedigung  eine  Gewährleistung  Seitens  des  Staats  zu  bewilligen.

Die  Anleihe  wird  mit  fünf  Prozent  jährlich  verzinst  und,  von  Seiten
der  Gläubiger  unkündbar,  nach  dem  festgestellten  Tilgungsplane  vom  Jahre  1873.
ab  durch  Verloosung  oder  Ankauf  der  Obligationen  mit  jährlich  mindestens
Einem  Prozent  des  gesammten  Schuldkapitals  unter  Hinzurechnung  eines  solchen
Betrages  der  durch  die  Tilgung  ersparten  Zinsen  amortisirt  werden,  daß  die
Tilgung  binnen  41  Jahren  beendet  wird.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Bad  Ems,  den  19.  Juli  1871.

(L.  S.)  Wilhelm.
Gr.  v.  Itzen  plitz.  Gr.  zu  Eulenburg.

Pro-