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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 35. — —
(Nr. 2401.) Patent über die Wiederbelebung der Gesellschaft des Schwanenordens. Vom
24. Dezember 1843.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. 2c.
Allen die Gegenwärtiges lesen, Unsern Gruß zuvor.
Von dem vielfach Erfreulichen, welches unsere Zeit, unter den Seg-
nungen eines langen Friedens — den Gott uns erhalten wolle — hervorbringt,
verdient kaum etwas größere Anerkennung und Beachtung, als die weit ver-
breiteten Bestrebungen, „auf dem Wege der Bildung von Pereinen phyfsische
und moralische Leiden zu lindern.“ Dies Streben ist wesentlich eins mit dem:
das Christenthum zu beweisen, — nicht durch Bekenntnißstreit oder nur in dußer-
lichen Gebährden — wohl aber in seinem Geist und seiner Wahrheit, ndmlich
durch Leben und That. — Durchdrungen von der Ueberzeugung, daß viele jener
achtungswürdigen Vereine zu der vollen Wirksamkeit, deren sie fdhig sind, nur
dann gelangen können, wenn sie ein gemeinsames Band um einen leitenden
und anregenden Mittelpunkt vereinigt, haben Wir beschlossen, den dleesten Orden
Unseres Hauses, die Gesellschaft des Schwanenordens, welche gerade jetzt vor
400 Jahren von Unserm in Gott ruhenden Ahnherrn, dem Erzkämmerer und
Churfürsten Friedrich II. gestistet, und nie förmlich aufgehoben worden, wieder
zu beleben, und dem erwähnten Bedürfniß entsprechend, neu einzurichten.
Schon der Sinn der im Jahre 1443. verfaßten Statuten dieses Ordens
ist kein anderer, als „Bekenntniß der christlichen Wahrheit durch die That.“
Wir haben die Anfertigung neuer Statuten, und die Bildung eines leitenden
Jahrgang 18433. (Nr. 2501.) 6 Or-
(Ausgegeben zu Berlin den 30. Dezember 1843.)