Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

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Ordensrathes befohlen, dessen Gliederung in Abtheilungen zur Leitung der ver- 
schiedenen Thätigkeiten der Gesellschaft demnächst erfolgen soll. Unsere nächste 
Sorge für die praktische Wirksamkeit der Gesellschaft des Schwanenordens soll 
die Stiftung eines evangelischen Mutterhauses in Berlin für die Krankenpflege 
in großen Spitälern seyn. — Den Ordenszeichen haben Wir diesenigen Ver- 
anderungen gegeben, welche Uns den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechend 
erscheinen. — Die für die Zwecke des Ordens unmittelbar arbeitenden Mitglie- 
der, nämlich die Pfleger und Pfegerinnen der Leidenden, der reuigen Gefallenen, 
der Bestraften u. s. f., so wie die Geistlichen, welchen etwa die unmittelbare Lei- 
tung von Stiftungen der Gesellschaft und die Seelsorge in denselben anvertraut 
wird, tragen kein Ordenszeichen. Die Insignien des Schwanenordens sind 
nicht, gleich denen anderer Orden, bestimmt, als ein Schmuck des Verdienstes, 
als eine Auszeichnung, verliehen zu werden; nur die goldene Kette desselben 
wollen Wir in seltenen Fadllen als Königliches Ehrengeschenk an gekrönte Hdupter 
und erlauchte Personen verleihen. Der Schwanenorden soll vielmehr „eine 
Gesellschaft“ seyn, in die man freiwillig eintritt, um sich thätig einem der 
Zwecke derselben zu weihen, aus welcher man aber auch ohne Unehre austreten 
kann, wenn man jener Thätigkeit sich zu widmen nicht ferner den Beruf föhlt 
oder im Stande findet. Die Aemter und Würden des Ordens bezeichnen nur 
die Sphaͤre der Thä#igkeit der damit Beliehenen und die Nähe oder Ferne in 
der sie von seinem Mittelpunkte stehen. Männer und Frauen ohne Ansehen des 
Standes und Bekennmisses können, wenn sie den Pflichten der Gesellschaft sich 
zu unterziehen bereit sind, in dieselbe ausgenommen werden. Wir Selbst haben, 
wie solches allen Unseren Vorfahren an der Chur und Krone zugestanden hat, 
mit Unserer vielgeliebten Gemahlin, der Königin Majestät, das Groß-Meister- 
thum des Ordens, und damit die oberste Leitung seiner Thätigkeiten übernom- 
men. — Nur solche Stiftungen und Pereine, die von dem Orden ausgehen, 
stehen von selbst unter Unserer und der Ordens-Behörden Leitung. Alle an- 
deren aber nur dann, wenn sie selbst die Aufnahme aus freiem Willen begeh- 
ren und der Orden dieselben seinem Zwecke entsprechend befindet. Wir wür- 
den die Tugend, welche neben der Tapferkeit und Treue Unser geliebtes Dolk 
am schönsten ziert, tief verkennen, vermeinten Wir, mit dem Glanze und den 
Mühen eines Ordens Uns in das Heiligthum stiller Wohlehätigkeit lohnend 
und fördernd zu drängen. Unsere Absiche ist allein die: durch vereinte Kräfte 
auf
	        
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