VI
Chronologische ÜUbersicht des Jahrganges 1843.
Datum
des
Gesetzestc.
Ausgegeben
zu
Berlin.
3 h a l t.
Nr.
des
Stücks.
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
1843.
7. März.
31.
7. April.
4. Mai.
1843.
27. März.
Mai.
. Juni.
.April.
8. Juni.
Mai.
8. Juni.
. Mai.
Verordnung wegen Theilung gemeinschaftli-
cher Jagddistrikte in der Provinz West-
phalen.
Verordnung über die Aus führung der Theilun-
gen gemeinschaflicher Jagddistrikte in der
Provinz Westphalen.
Verordnung wegen Theilung gemeinschaftli-
cher Jagddistrikte, für sämmtliche zum ständi-
schen Verbande der Kur= und Neumark Branden-
burg und des Markgrasthums Niederlausitz, so
wie der Provinz Sachsen gehörigen Landestheile.
Verordnung über die Ausführung der Jagd-
gemeinheits-Theilungen für die zum ständi-
schen Verbande der Kur= und Neumark Branden=
burg und dem Markgrafthum Niederlausitz, so
wie der Provinz Sachsen gehörigen Landestheile.
Allerhöchste Bestätigungs-Urkunde des Nachtrags zu
dem Statute der Oberschlesischen Eisenbahn-
Gesellschafe, in Betreff der Verausgabung
von 370,300 Rehlr. Prioritäts-Akeien.
Vertrag zwischen Sr. Majs. dem Könige von Preußen
und Sr. Masestät dem Könige von Hannover,
die Erweiterung der Emsschistfahrt und die
auf der Ems ju erhebenden Schifffahresab-
gaben betreffend. (Ratifizirt am 17. Mai 1843.)
Reglement für die Feuersozietät des platten
Landes der Grafschaft Hohnstein.
Allerhöchste Kabineksorder, betressend die Ermächti-
gung des Krediet-Institues für Schlesien,
die serner zu bewilligenden Pfandbriefe B. zu
31 Prozent jährlicher Zinsen auszuferiigen, die
sährliche Amortisation derselben jedoch auf 11.
Prozent zu erhöhen.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Ermäßi-
gung des für den Übergang über den Rhein
bei Coblenz, Cöln, Düsseldorf und Wesel
zu erhebenden Brück= und Fährgelb
Erneuertes Reglement für die Mbeliwrofsct
Land-Feuersozietät.
Verordnung wegen Auflösung der bisherigen Land-
Feuersozietät des Fürstenthums Halberstadt,
Verschmelzung derselben mit der Magdeburgi-
schen Land-Feuersozietät und Ein führung
eines erneuerten Reglements für die Letzkere.
Gesetz über die Umschreibung außer Kurs ge-
setzter oder zum Umlauf unbrauchbar ge-
wordener, unter öffentlicher Autorität auf seden
Inhaber ausgesertigter Papiere.
2340.
2346.
(mit Anl.)
235.
109-114.
115-124.
125-129.
130-140.
170-175.
231254.
141-167.
185.
17.
186221.
177-179.