516
IV. Bei dem Polizeihaus zu Heilbronn.
Die Herrn: Bruckmann, Stadt-Schultheiß; Herrmann, Stadt= und Garnifons=Pfarrer;
Kleinmann, Rechts-Consulent, Oberamts-Pfleger; Köber,
Stadtrath und Seifensieder; Reichert, Säckler-Obermeister; Zobel,
Handlungs-Vorsteher.
V. Bei dem Polizelhaus in Rottenburg.
Die Herrn: Kloßz,, Bisthums= Pfleger; Pfeiffer, Stadtrath und Kaufmann;
NRiedlinger, Postmeister; Weihmann, Apotheker und Gerichts-Beisiter.
VI. Bei dem Polizelhaus zu Ulm.
Die Herrn: Dieterich, Siftungs-Verwalter und Stadtrath; Kiderlen, Gerichts-Beisiter;
Laib, Gerichts-Beisizer und Kaufmann; Reihlen, Gerichts-Beisitzer
und Tuchmacher; Wolbach, Stadt-Schultheiß.
Stuttgart den 15. November 1850. Maucler.
b) Bekanntmachung, betreffend die Wiederbesetzung des K. fürstl. Thurn und Taris'schen
Amts-Gerichts-Notariats zu Reresheim.
Da dem auf das erledigte K. fürstlich Thurn und Taris'sche Amts-Gerichts-Notariat
Neresheim versehten Amts-Gerichts-Abtuar v. Steinberg zu Ober-Marchthal
heute die Bestätigung ertheilt worden ist, so wird solches anmit zu öffentlicher
Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 15. November 1830. Maucler.
2. Der K. Straf-Anstalten-Commission.
Verfügung, betreffend die Einlieferungs-Scheine für die in die höheren Straf-Anstalten verurtheilten
Gefangencn.
Da nach den Berichten der Verwaltungen der höheren Straf-Anstalten die durch
die Verfügung vom 18. Februar 1826 (Reg. Bl. S. 104) vorgeschriebenen Einlieferungs-Scheine
öfters unvollständig ausgefertigt werden, und darum die in jenen Anstal-