Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 30. — 
  
  
(Nr. 2485.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde vom 12. Juli 1844. für die Bergisch- 
Märkische Eisenbahngesellschaft, nebst den Statuten. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen ꝛc. ꝛc. 
Nachdem zum Zwecke der Erbauung und Benutzung einer Eisenbahn, 
welche, an die Duͤsseldorf-Elberfelder Eisenbahn sich anschließend, von Elberfeld 
über Barmen längs Schwelm, Hagen und Witten nach Dortmund zum An- 
schlusse an die Cöln-Mindener Eisenbahn führen soll, eine Gesellschaft mit einem 
Grundkapitale von Vier Millionen Thalern gebildet worden ist, so wollen Wir 
zur Ausführung der gedachten Eisenbahn hiermit Unsere landesherrliche Zustim- 
mung ertheilen, indem Wir zugleich bestimmen, daß die in dem Gesetze über die 
Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen 
Vorschriften, insbesondere diejenigen über die Expropriation, auf das obenbe- 
zeichnete Unternehmen Anwendung sinden sollen. . 
Auch wollen Wir die vorerwähnte Gesellschaft, unter der Benennung: 
„Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft“, als eine Aktien-Gesellschaft nach den 
Bestimmungen des Gesetzes vom 9. November 1843. hierdurch bestdtigen, die 
„anliegenden, am 11. Mai d. J. notariell vollzogenen Statuten derselben ge- 
nehmigen, und in Anerkenntniß der Wichtigkeit der bezeichneten Eisenbahnver- 
bindung für die allgemeinen Landesinteressen, ein Viertheil des Aktienkapitals 
nach Maaßgabe der dieserhalb in den Statuten enthaltenen, auf den Seitens 
Unseres Finanzministers gepflogenen Verhandlungen beruhenden Verabredungen, 
auf Staatsfonds übernehmen. . 
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde soll nebst den 
Statuten durch die Gesetzsammlung bekannt gemacht werden. 
Gegeben Sanssouci, den 12. Juli 1844. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Mühler. Flottwell. 
  
Jayzrgang 1838. (Nr. 287.) 49 Sta-= 
(Ausgegeben zu Berlin den 20. August 1844.)