— 480 —
E— Brutlo-
9 Gegen stän de. ug.
*7 Ztr. 1 Ffd.
d) andere Fruchtarten:
24. Kartoffeln, der Preußische Sceffel ............. —85
25.Kastamen,-............. —75
26.Ruben,n)kleme Mark-sche, der Preußische Scheffe — 50
b) ankere Rüben, als Kohlrüben, Runkelrüben, Beet-
rüben, wie Kartoffeln.
27.| Zwiebeln, (Bollen) der Preußische Scheffe. — 75
C.
Holz.
1.Brenn= und Nutzholz, (in Stämmen, Scheiten, Sägeblöcken 2c.)
und gant
a) Har
rss Buchen Eichen-, Rüster= oder Ulmenholz, resgl.
Apfel-, Birnen-, Kirschen-, Nuß- und Pflaumenbaum-
bolz, à 2 (Aheinl. oder) Preuß. Kubikfb 11—
b) weiches:
Aspen= (Espen-), Birken-, Erlen= (Ellern= oder Elsen-),
Fichten-, Kiefern= (Föhren= oder Kienen-), Lerchen-,
Tannen-, Pappeln-, Weiden= und alles andere unter
a. nicht benannte Holz, à 3 (Rheinl. oder) Preuß.
11—
Kubikfauttt
Hierbei sind folgende Vorschristen in Anwendung zu bringen:
Bearbeitete oder beschlagene (vollkantige, vierkantige) Balken
(Zimmerholz) und dergleichen Nutzhölzer, so wie Bohlen,
Planken, Stollen, Bretter, Latten und alle andere Säge-
waaren, können nach den Dimensionen einzelner Stücke (ohne
Rabatt) kubisch veranschlagt, oder auch, nach Befinden, in
ganzen Haufen, Kabeln oder Lagen gemessen und kubisch be-
rechnet werden, in welchem letztern Falle alsdann noch 15
Prozent Nabatt für vie leeren Zwischenräume in Abzug zu
bringen sind;
Werden bewaldrechtete oder schalkantig behauene Langhölzer
in ganzen Lagen vermessen und kubisch berechnet, so find
von dem hiernach ermittelten Inhalte 20 Prozent zu rabat-
tiren;
4. Felgen, Speichen, Faßdauben und Stabhölzer sind entweder
ebenfalls in ganzen Haufen zu vermessen und von dem hier-
nach erlangten kubischen Inhalte annoch für die leeren Zwi-
—
1(5