Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

Sachregister. 
Trauungen, (Forts.) 
raner. (General-Konzession v. 23. Juli 45. Nr. 6. u. 
8.) 516. 517. — Führung und Aufbewahrung der Re- 
gister über solche. (ebend. Nr. 7.) 617 
Trebnitz-Zdunyer Chaussee, s. Chausseebau. 
Treideldamm, wischen Elbing und Pillau, Schif- 
fahrtsabgabe für dessen Benutzung. (Tarif v. 13. Dezbr. 
44.) 11. 
Trennstücke, bei Parzellirungen von Grundstücken, 
Parzellirungen. 
Triebwerbe, durch Wasser oder Wind bewegt, jeder 
Art, zu deren Aulegung bedarf es einer besondern poli- 
zeilichen Genehmigung. (Gew. Ord. v. 17. Jaur. 45. 
S. 27. u. 38.) 46. 48. Verfahren mit Gesuchen 
um die Ertheilung der letz. (ebend. S# 28—36. u. §. 38.) 
40—48. — Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend. 
S. 66—68.) 33. 54. — Untersagung der letz. (ebend. 
S. 69. 70.) 34. — auch die für dergl. Anlagen be- 
stehenden besondern Vorschriften bleiben in Anwendung. 
(ebend. §S. 38.) 48. — s. auch Mühlenaulagen. 
Trier, Stadt, Bildung von Innungen in ders. nach der 
erforderlichen Zahl von Theilnehmern. (Gew.--Ord. v. 17. 
Jam. 45. S. 102.) 60. 
Trödler (Händler mit gebrauchten Kleidern, Betten rc.), 
bedürfen zu ihrem Gewerbebetriebe einer besondern, auf 
Unbescholtenheit und Zuverlässigkeit gegründeten polizei- 
lichen Erlaubniß. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. S. 479.) 
50. 51. — Verfahren bei verschulbeter Zurücknahme der 
letz. (ebend. §S. 71—74.) 54. 55. 
Trunkenheit, dieselbe schließt die Anwendung der ge- 
setzlichen Strafe für die in solcher begangenen Verbrechen 
nicht aus. (Milit.-Straf-G. Th. I. s. 70.) 307. — 
während des Dienstes, deren Bestrafung im Soldaten- 
stande. (Milit.= Straf-G. Th. I. §S. 167.) 324. f. — 
gegen Offiziere ist wegen solcher auf Festungsarrest und 
nach Besinden der Umstände auf Dienstentlassung zu er- 
kennen. (ebend. §. 107.) 325. 
Tumulte, s. Volksaufläufe. 
Turnanstalten, zu deren Errichtung oder Verlegung 
bedars es in Beziehung auf die Angemessenheit des Lo- 
kals der polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord. v. 17. 
Jaur. 45. §. 40.) 49. — vor der Ertheilung der letz- 
tern müssen sich die Unternehmer über ihre Unbescholten- 
beit und Zuverlässigkeit ausweisen. (ebend. S. 50.) 51. — 
Verfahren bei verschuldeter Zurücknahme der ertheilten 
Genehmigung. (ebend.Ss. 71—74.) 51. 55. 
u. 
Uferbauten (Uferwehrungen), deren Zuass zten in Be- 
ziehung auf Fischerei. (Fischerei= Ordd. v. 7. März 45. 
Jahrgang 1845. 
1845. 89 
Uferbanten, (Forts.) 
S. 5.) 108. 115. — deren sorgsältige Schonung im Be- 
triebe der letz. (ebend. S. 25. u. §. 27.) 112. 119. 
Ungeborsam, dessen Bestrafung im Soldatenstande. 
(Milit.-Straf-G. Th. I. Ss. 125. 126. 127. 129.) 317. 
318. — gegen Wachen und Landgendarmen, desgl. (ebend. 
S. 134.) 318. — grober, seitens der Gesellen, Gehülfen 
und Fabrikarbeiter, dessen Bestrafung. (Gew.-Ord. v. 17. 
Jam. 45. S. 184.) 77. 
Universitäten, die rücksichtlich ders. gefaßten Bundes- 
beschlüsse v. 20. Septbr. 1819., 12. Ang. 1824. und 
5. Juli 1832. finden fortan auch auf die Provinzen 
Preußen und Posen Anwendung. (V. v. 5. Dezbr. 45.) 
631. f. — alleinige Befugniß der Quästuren an deus. 
zur Einziehung und Einklagung gestundeter Honorare für 
akademische Lehrer. (A. K. O. v. 20. Septbr. 45.) 681. 
Unterbeamte, s. Gemeindebeamte. 
Unterhaltungsblätter, außerhalb der Preußischen, 
aber innerhalb der Staaten des deutschen Bundes er- 
scheinend, Erlaß von Debitsverboten gegen solche durch 
den Minister des Innern mit allerhöchster Genehmigung, 
sofern sie Gegenstände der Politik aufnehmen, oder auch 
nur gelegentlich in das Gebiet der Politik übergreifen. 
(A. K. O. v. 14. März 45.) 162. 
Unterofflziere, Strafbarkeit ders., wenn sie sich ohne 
Genehmigung ihres vorgesetzten Kommandeurs verhei- 
rathen. (Milit. = Straf-G. Th. I. S. 171.) 325. — 
Anwendung und Ausführung der Strafe der Degra- 
dation gegen dieselben. (ebend. Th. I. SS. 40. 41. u. 
61.) 302. 303. 306. — Verwandlung der letztern 
in Arrest-, resp. in Festungsarreststrafe. (ebend. §. 41.) 
302. 303. — Ausstoßung ders. aus dem Soldatenstande 
bei gleichzeitiger Degradation. (ebend. §. 42.) 303.— 
in Stelle der bürgerlichen Gefängnißstrafe soll gegen dies. 
auf gelinden oder mittlern Arrest, bei längerer Dauer auf 
Festungsarrest oder Festungsstrafe erkannt werden. (ebend. 
§. ö8.) 305. — Degradation oder Versetzung ders. in 
die zweite Klasse des Soldatenstandes, wo nach allge- 
meinen Landesgesetzen gegen Beamte Kassation eintritt. 
(ebend. S. 60. u. 01.) 306. 
Unterrichts-Anstalten, (. Schulen. 
Unterschriften, von schon vollzogenen Instrumenten, 
deren Rekognition vor einem Notar. (G. v. 11. Juli 
45. §S. 21.) 490 f. 
Unterstützungen, besondere, von Seiten der Gewerbe- 
genossen, auf solche haben wandernde Gesellen und Ge- 
hülfen keinen Anspruch. (Gew.-Ord. v. 17. Jam. 45. 
S. 143.) 68. 
Unterstützungs-Kassen (Verbindungen), unter Ge- 
sellen und Gehülsen, deren Einrichtung, Beibehaltung, 
Abäinderung und Ergänzung. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 
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