Anhang
zu dem Schiffahrtsabgaben-Tarif für die Stadt Elbing,
enthaltend:
die Abgaben für die Benutzung besonderer Anstalten und die
für gewisse Leistungen zu entrichtenden Gebühren.
E:. werden enrrichtet: J3
. Beim Löschen oder Einnehmen des Ballastes
von den Seeschiffen, welche Ballast werfen oder ein-
nehmen, von der Schiffslast ihrer Tragfahigkeit — 1 3
II. Für die Benutzung des Krahns:
1) für das Ausheben und Einsetzen
a. eines Masies bei einem Seeschiffe, einer Jacht
—
oder großen Schmkkkkk — 15
b. eines Besanmastes oder des Mastes einer Schmack
bis zu einer Tragfaͤhigkeit von 30 Schiffslasternllod
c. eines Mastes bei einem Weichsel= oder Oberkoay 5—
2) für das Ausheben der Mühlensteine:
a. fuͤr einen vollen Mühlenstein oder Oreiling
b. Bodenstein .. .. . ... ..... .. . . . . . .....
Grabstein . . . . . . .... ... .. ... .. . .. .. ..
d. - - Schleifstein .......................... 5
3) für das Löschen sonstiger Waaren, ohne Unterschied
pro Cennernrnrn —
III. Für die Benutzung des Treideldammes von den
zwischen Elbing und Pillau fahrenden Seeschiffen und
Jachten, insofern dieselben den ganzen Elbingstrom her-
auf= oder hinabfahren, und zwar:
1) von einem Seeschisfee .. . . . .. — 110 —
2) von einer Jachtt — 7
IV. An Lootsen-Gebühren: "
1) tbrhee Begleitung der Schiffe ohne Unterschied der
röße:
C.
111—
—
S
11141
u L
1
S
a# von Elbing nach Königsbereg ... ... 8 —
b. von Elbin nach Pillas- ................... 6——
Anmerk.