Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

Anhang 
zu dem Schiffahrtsabgaben-Tarif für die Stadt Elbing, 
enthaltend: 
die Abgaben für die Benutzung besonderer Anstalten und die 
für gewisse Leistungen zu entrichtenden Gebühren. 
  
  
  
E:. werden enrrichtet: J3 
. Beim Löschen oder Einnehmen des Ballastes 
von den Seeschiffen, welche Ballast werfen oder ein- 
nehmen, von der Schiffslast ihrer Tragfahigkeit — 1 3 
II. Für die Benutzung des Krahns: 
1) für das Ausheben und Einsetzen 
a. eines Masies bei einem Seeschiffe, einer Jacht 
  
— 
oder großen Schmkkkkk — 15 
b. eines Besanmastes oder des Mastes einer Schmack 
bis zu einer Tragfaͤhigkeit von 30 Schiffslasternllod 
c. eines Mastes bei einem Weichsel= oder Oberkoay 5— 
2) für das Ausheben der Mühlensteine: 
a. fuͤr einen vollen Mühlenstein oder Oreiling 
b. Bodenstein .. .. . ... ..... .. . . . . . ..... 
Grabstein . . . . . . .... ... .. ... .. . .. .. .. 
d. - - Schleifstein .......................... 5 
3) für das Löschen sonstiger Waaren, ohne Unterschied 
pro Cennernrnrn — 
III. Für die Benutzung des Treideldammes von den 
zwischen Elbing und Pillau fahrenden Seeschiffen und 
Jachten, insofern dieselben den ganzen Elbingstrom her- 
auf= oder hinabfahren, und zwar: 
1) von einem Seeschisfee .. . . . .. — 110 — 
2) von einer Jachtt — 7 
IV. An Lootsen-Gebühren: " 
1) tbrhee Begleitung der Schiffe ohne Unterschied der 
röße: 
C. 
111— 
— 
S 
11141 
u L 
1 
S 
a# von Elbing nach Königsbereg ... ... 8 — 
b. von Elbin nach Pillas- ................... 6—— 
  
  
  
Anmerk.
	        
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