Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

Sachregister. 
Bäuerlicher Stand, (Forts.) 
zur Erwerbung von Lehn-Rittergütern in dens. (A. K. 
O. v. 7. Febr. 45.) 96. 97. — darnach tritt der 8. 3. 
Tit. VI. des Kurfürstl. Sächsischen Lehnmandats vom 
30. Apr. 1764. außer Kraft. (ebend.) 9P7. 
Baugefangenschaft, auf solche ist nur gegen Perso- 
nen zu erkennen, welche aus dem Soldatenstande ausge- 
stohen werden. (Milit.-Straf-G. Thl. I. §s. 2.) 297. — 
deren Vollstreckung u. Verwandlung ders. in Zuchthaus- 
strafe wegen körperlicher Unfähigkeit. (ebend. §§. 3. u. 
4.) 297. — acht Monate ders. sind einem Jahre Festungs- 
strase gleich zu stellen. (ebend. §. 63.) 300. — dieselbe 
steht der Zuchthausstrafe gleich. (ebend. S. 66.) 307. 
Bankondukteure, deren Geschäfte dürfen nur von den 
als solche angestellten Personen betrieben werden. (Gew.= 
Ord. v. 17. Janr. 45. §. 51.) 51. — Befähigung, 
Anstellung und Geschäftsbetrieb ders. nach bisherigen oder 
noch zu erlassenden Vorschriften. (ebend. §. 53.) 51. — 
Stellvertretung für dies. (ebend. §. 63.) 53. — Ver- 
fahren bei verschuldeter Zurücknahme der dens. ertheilten 
Bestallungen. (ebend. §§. 71—74.) 54. 55. — Taren 
für deren Arbeiten. (ebend. §. 93.) ñ8. 
Baukonsense, polizeiliche, deren Ausfertigung und Aus- 
händigung bei Gründung neuer Ansiedelungen. (G. v. 
3. Janr. 45. S. 25.) 30. — zu neuen Ansledelungen in 
der Provinz Westphalen. (V. v. 11. Juli 45. §S. 1.) 496. 
— Folgen, wenn Bauten ohne solche unternommen wer- 
den. (ebend. S# 11—13.) 498. 
Banmeister, bedürfen eines Prüfungszeugnisses der Ober- 
Baudeputation. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. J. 44.) 
50. — Anordnungern seitens der Ministerien für deren Prü- 
sung. (ebend. §. 4. 50. — Verfahren bei Zurücknahme 
der deus. ertheilten Konzession. (ebend. 8§. 71—74.) 54.55. 
Bauplätze, innerhalb einer Stadt oder Vorstadt, diesel- 
ben sind dem Gesetze über die Zertheilung von Grund- 
stücken nicht unterworfen. (v. 3. Janr. 45. §. 1.) 25. 
Bauten, s. Baukonsense, desgl. Kirchen-, Pfarr= und 
Küstereibauten. 
Beamte, gegen solche soll in allen Fällen, in denen sle 
wegen eines von Mangel an ehrliebender Gesinnung zeu- 
genden Verbrechens verurtheilt werden, zugleich auf Kassa- 
tion erkannt werden, in Anwendung der §§. 338. 339. 
u. 30 3. Tit. 20. Thl. II. des A. L. R. (A. K. O. v. 
20. Septbr. 45.) 677.— unmiltelbare und mittelbare, be- 
dürfen für sich, ihre Ehefrauen und die Mitglieder ihres 
Hausstandes, zum Betriebe eines Gewerbes der Erlaub-- 
niß ihrer vorgesetzten Dienstbehörde. (Gew. Ord. v. 17. 
Jamr. 45. §. 19.) 44. — Königl. (Staatsbeamte), Über- 
nahme von Stellen und Aufträgen bei der Gemeinde- 
Verwaltung in der Nheinprovinz seitens ders. (Gemeinde- 
Ord. v. 23. Juli 45. §. 43.) 533. — Besteuerung 
1845. 7 
Beamte, (Forts.) 
deren Diensteinkommen zu Gemeindeabgaben und Lasten in 
der Rheinprovinz. (Gemeinde-Ord. v. 23. Juli 45. 
§S. 29.) 529. 
Begleitscheine, s. Waaren-Begleitscheine. 
Begnadigung, zu deren Verheißung in militairgericht- 
lichen Untersuchungen muß die Allerhöchste Genehmigung 
durch das Generalauditoriat eingeholt werden. (Milit.= 
Straf-G. Thl. II. §S. 107.) 348. — Antrag des Spruch- 
gerichts auf solche durch Erlaß oder Milderung der er- 
kannten Strafe. (ebend. §. 149.) 355. 
Begräbnißplätze (Kirchhöfc), die Sorge für deren 
Anlegung und Unterhaltung verbleibt den Regierungen. 
(V. v. 27. Juni 45. §. 3. Nr. Z.) 441. 
Beigeordnete, deren Ernennung in den Bürgermeiste- 
reien der Rheinprovinz auf 60 Jahre. (Gemeinde-Ord. 
v. 23. Juli 45. S. 103.) 349. 
Beisitzer, bei den Berathungen und Entscheidungen der 
Innungen, seitens eines Mitgliedes der Kommunalbehörde. 
(Gew.-Ord. v. 17. Jaur. 45. S#. 113. 137.) 62. 07. — 
deren Ernennung bei der Kommission zur Ermittelung der 
Entschädigung für aufgehobene oder für ablösbar erklärte 
Berechtigungen. (G. v. 17. Janr. 45. Ss. 40. 47.) 89. 
— solche können dabei nur Ersatz der Reise-, Zehrungs- 
und Versäumnißfosten verlangen. (ebend. §. 47.) 89. 
Bekanntmachungen, öfsfentliche, wegen beabsichtig- 
ter Unternehmungen von neuen gewerblichen Anlagen, zu 
welchen eine besondere polizeiliche Genehmigung erfor- 
derlich ist. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §S. 29.) 47. 
— Aufbringung der Kosten flir solche. (ebend. §. 35.) 
48. — (. auch Amtsblätter. 
Beleidigungen (Injurien, Ehrenkränkungen), der Offi- 
ziere unter einander, deren Untersuchung gehört vor die 
Ehrengerichte. (Milit. -Straf-G. Thl. 1. S. 173.) 325. 
— der Unteroffiziere und Gemeinen unter einander, deren 
Bestrafung. (ebend. S. 174.) 325. — bei Beleidigungen 
unter Personen des Soldatenstandes darf eine Bekannt- 
machung der rechtokräftig erkannten Strafe durch öffentl. 
Blätter niemals stattfinden. (ebend. §. 175.) 325. f. — 
der Militairvorgesetzten seitens der Untergebenen in und 
außer dem Dienste, deren Bestrafung. (Milit.-Straf-G. 
Thl. 1. S§. 130. 131.) 318. — der Wachen und Land- 
gendarmen, desgl. (ebend. S. 134.) 318. — der Mili- 
tairvorgesehzten gegen Untergebene, deren Bestrafung, auch 
wenn sie außer dem Dienste verübt worden. (ebend. Thl. 1. 
S. 187.) 327. — zwischen Militair= und Zivilpersonen, 
Führung der Untersuchungen wegen solcher von einem 
aus Militair= und Zivilgerichtspersonen zusammengesetzten 
Gerichte und Abfassung der Erkenntuisse nach Beendigung 
der erstern. (ebend. Thl. II. §. 53.) 339. — zwischen 
Militgirpersonen, sowie zwischen biesen und Zivilpersonen, 
allgemeine
	        
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