8 Sachregister. 1845.
Beleidignungen, (Forts.)
allgemeine Bestimmungen über das militair- und zivilge-
richtliche Untersuchungs= und Strafoerfahren wegen solcher.
(ebend. Thl. II Ss. 229—241.) 366. 307.— zwischen Mili-
tairbeamten und Personen des Soldatenstandes desgl.
(ebend. §§. 228. 233.) 366. — Militgirpersonen in Aus-
übung des Dienstes zugefügt, rücksichtlich ders. kann die
Zurücknahme der Klage nur mit Genehmigung der vor-
gesetzten Dienstbehörde erfolgen. (ebend. Thl. HI. S. 23.)
307. — Unzulässigkeit einzulegender Rechtsmittel. (ebend.
§. 232.) 306. — Bestimmungen über den Kostenpunkt,
rückslchtlich dessen der Rekurs an das Generalauditoriat
zulässig ist. (ebend. 240.) 367.
Belzig, Amt, s. Brandenburg, Provinz, (Kreiestände).
Bepfandbriefung der nur bedingt mit landtagsfähiger
Nittergutsqualität beliehenen Güter. (A. K. O. v. 7.
Juli 45.) 315. — (. auch Pfandbriefe.
Berechtigungen, durch die allgemeine Gewerbeordnung
ausgehoben, oder für ablösbar erklärt, wegen der dafür
zu gewährenden Entschädigung. (G. v. 17. Janr. 43.)
—92. — f. auch Gewerbeberechtigungen und Ge-
werbeordnung.
Berg, Großherzogthum, ehemaliges, s. Westphalen, Provinz.
Berghypothekenwesen, dessen Einrichtung in dem
Herzogthum Westphalen, dem Fürstenthum Siegen, mit
den Amtern Burbach und Neuenkirchen (Freien= und
Hückenschen Grund), und den Grafschaften Wittgenstein-
Wittgenstein und Wittgenstein -Berleburg. (V. v. 28.
Febr. 45.) 100 —107. I. Allgemeine Bestimmungen.
(55. 1— 5.) 100. 101. II. Berichtigung des Besitttitels.
(S. 60—17.) 101 — 101. III. Eintragung der Hypo-
theken und Realrechte. (s. 18— 206.) 104—106. IV.
Verfahren bei künftigen Besitzveränderungen vor ange-
legtem Folinm. (§. 27.) 100. V. Anlegung des Foliums
für neue Zechen und Hüttenwerke. (F. 28.) 100. —
Stempelfreiheit und Gebührenermäßigung bei dems.
(5. 29.) 107.
Bergwerke, Bestrafung der bei solchen beschäftigten Ar-
beiter wegen Aufwiegelung und böslicher Verabredung
zur Einstellung oder Verhinderung der Arbeit. (Gew.=
Ord. v. 17. Janr. 45. 8. 182.) 77.
Bergwerks-Erzengnisse, rohe, hinsichtlich der Taxen
für solche wird durch die allgem. Gewerbe-Ord. v. 17.
Janr. 45. nichts geändert. (das. §. 93.) 58.
Bergwesen, in den dasselbe betreffenden Vorschriften
wird durch die allgem. Gewerbe-Ord. v. 17. Janr. 43.
nichts geändert. (§. 6. ders.) 42. 43.
Berichte, militairische, Strafbarkcit für deren unrichtige
Abstattung im Soldatenstande. (Milit.-Straf-G. Thl. I.
S. 156.) 322
Berlin, Haupt= u. Resldenzstadt, Bildung von Innun-
gen in ders. nach einer bestimmten Zahl von Theilneh-
mern. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §. 102.) 60. —
Berliner Stadtobligationen, neue, auf den Inha-
ber lautend, zum Betrage von 1,500,000 Rthlr., behuss
Beschaffung der Geldmittel für die dortige neue Gas-
Erleuchtungs-Anstalt, deren Ausfertigung mit 31 Prozent
jährl. Verzinsung. (Allerhöchstes Privilegium v. 1. April
45.) 239—241. — demnächstige Tilgung ders. durch
Ankauf oder nach der durchs Loos bestimmten Folgeord.
nung. (ebend.) 240. — f. auch Versicherungsge.
sellschaft für Land= und Wassertrausporte; — desgl.
zoologischer Garten bei ders.
Bernstein, bei der Fischerei im frischen u. kurischen Haff
gefunden, dessen Ablieferung u. Strafe für deren Unter-
gesedt iIsherkt-Onde. v. 7. März 45. §. 0 4. u. F. 59P.)
63. f. — die in den §S§. 3—12. des Zusatzes 228.
* Osmraziscen Provinzialrechts dieserhalb enthaltenen
Strafbestimmungen werden in Bezug auf das frische und
kurische Haff aufgehoben. (ebend.) 134. 134.
Beschädigungen, muthwillige oder boshafte, sremden
Eigenthums, im Kriegc, deren Bestrafung im Soldaten-
stande. (Milit.-Straf-G. Thl. I. S. 130.) 321.
Bescholtene Personen, denselben sind in der Regel
neue, von anderen bewohnten Orten erheblich entfernte
oder sonst unpassend belegene Ansiedelungen zu versagen.
(G. v. Z. Janr. 45. Ss. 27. u. 2.) 31.
Beschwerden, über die Untersagung des Gewerbebetric.
bes, solche können nur bei den Verwaltungsbehörden an.
gebracht werden. (Gew. Ordn. v. 17. Janr. 45. §. 2.)
45. — (. auch Militair-Dienstgesuche; desgl. Aufsätze,
schriftliche.
Besitztitel, Erleichterung des Verfahrens bei Berichtigung
desselben für Grundstücke, welche bereits in das Hypo-
thekenbuch eingetragen sind, mit Bezug auf die Order
vom 9. Mai 1839. (G. v. 7. März 45.) 160. 101.
— Verführen, wenn Grundbesitzer zur Berichtigung des-
selben nach Maßgabe der Order vom 6. Oktbr. 33. an-
gehalten werden missen. (ebend. §. 5.) 161. — dessen
Berichtigung vor der Aufnahme von Verträgen über
Zerstückelungen von Grundstücken seitens der Veräußern-
den. (G. v. 3. Janr. 45. F.4.) 25. — desgl. demnächst
seitens der Treunstückserwerber. (ebend. S§. 6. und 7.) 20.
— ausgenommen davon bleiben Fiskus, Rirchen, Pfar-
ren, geistliche Stistungen, Schulen und Armenanstalten,
sowie diejenigen, welche im Wege der Expropriatien
Trennstücke erworben haben. (ebend. §. ö.) 26. — Re-
gulirung der Gerichts-, Polizei., Rirchen-, Pfarr-., Schul.
und Gemeindeverhältnisse vor dessen Berichtigung für den
Erwerber bei neuen Ansiedelungen. (ebend. §. 2.) 30.
— über verliehenes Bergwerkscigenthum in dem Herzog.
thum