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Bei einer Durchsicht der Bearbeitung erhält man den Eindruck, als ob die Pocken zur
Zeit überhaupt kaum noch zu den in Deutschland endemischen Krankheiten gehören:
denn wenn man die durch einen regen Schiffsverkehr mit dem Auslande in naher
Beziehung stehenden Stadtbezirke von Bremen, Hamburg, Königsberg und Danzig den
Grenzbezirken des Deutschen Reiches zurechnet, so siud etwa zwei Drittheile sämmtlicher
Pockentodesfälle in den Grenzbezirken des Reiches vorgekommen und nur etwa ein
Drittheil im Binnenlande. In Berlin ist im Jahre 1886 nur eine einzige Person als
an den Pocken gestorben gemeldet, in Breslau, Dresden, Köln und Frankfurt a. M.
überhaupt keine, in München nur zwei, in Leipzig drei u. s. w.
Einen wie wenig günstigen Boden die Bevölkerung des Deutschen Reiches im
Jahre 1886 für die Pocken abgegeben hat, erhellt u. a. auch daraus, daß unter 86 von
Pockentodesfällen betroffenen Gemeinden des Reiches in 54 nur je ein Todesfall vorgekommen
ist, in 19 anderen nur je zwei Todesfälle; daß ferner nur aus 4 der überhaupt
betroffenen Gemeinden fünf und mehr Todesfälle gemeldet worden sind (nämlich
aus Hamburg 17, aus Königsberg 5, aus dem oberschlesischen Dorfe Zalenze 5 und
aus Salbke, Kreis Wanzleben, 7).
Daß die Pockensterblichkeit in Deutschland gegenüber derjeuigen des Auslandes
im Jahre 1886 sehr gering gewesen ist, ergiebt sich aus einem Vergleiche, bezüglich
dessen Einzelheiten auf den Abschnitt 2 verwiesen werden muß. Hiernach hatten im
Jahre 1886 die in Vergleich gestellten «
Städte Oesterreichs eine 81 mal,
„ Ungarns „ 607 „
„ der Schweiz „ 54 „
„ Belgiens „ 48 „
größere Pockensterblichkeit als die Städte des Deutschen Reiches.
Bemerkt werden muß hierzu, daß in den genannten Ländern ein allgemeiner
gesetzlicher ömpfzwang wie in Deutschland nicht bestand.
Die Städte Englands, wo die Impfung der Kinder im jugendlichen Alter
obligatorisch ist, standen entsprechend dieser gesetzlichen Negelung des Impfwesens auch
bezüglich ihrer Pockensterblichkeit den deutschen Städten weit näher, als die Städte
jener anderen Länder; immerhin hat auch in deu englischen Städten die Pockensterblichkeit
noch das doppelte von derjenigen in den deutschen Städten betragen. Es
steht diese Thatsache in Einklang damit, daß eine obligatorische Wiederimpfung, wie
sie das deutsche Impfgesetz vorschreibt, in England nicht eingeführt ist.
Auch die Pockentodesfallsstatistik des Jahres 1886 spricht, wie schon aus diesen
kurzen Mittheilungen sich ergiebt, in überzeugender Weise für den segensreichen Einfluß
des deutschen Impfgesetzes.
In Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Kommission zur Berathung der
Impffrage hat der Bundesrath davon Abstand genomnen, eine Statistik über Erkraukungen
an Pocken für das Deutsche Reich zu veranlassen, vielmehr auf die Herstellung