Full text : Beiträge zur Beurtheilung des Nutzens der Schutzpockenimpfung.

—  1II  —

Bei  einer  Durchsicht  der  Bearbeitung  erhält  man  den  Eindruck,  als  ob  die  Pocken  zur
Zeit  überhaupt  kaum  noch  zu  den  in  Deutschland  endemischen  Krankheiten  gehören:
denn  wenn  man  die  durch  einen  regen  Schiffsverkehr  mit  dem  Auslande  in  naher
Beziehung  stehenden  Stadtbezirke  von  Bremen,  Hamburg,  Königsberg  und  Danzig  den
Grenzbezirken  des  Deutschen  Reiches  zurechnet,  so  siud  etwa  zwei  Drittheile  sämmtlicher
Pockentodesfälle  in  den  Grenzbezirken  des  Reiches  vorgekommen  und  nur  etwa  ein
Drittheil  im  Binnenlande.  In  Berlin  ist  im  Jahre  1886  nur  eine  einzige  Person  als
an  den  Pocken  gestorben  gemeldet,  in  Breslau,  Dresden,  Köln  und  Frankfurt  a.  M.
überhaupt  keine,  in  München  nur  zwei,  in  Leipzig  drei  u.  s.  w.

Einen  wie  wenig  günstigen  Boden  die  Bevölkerung  des  Deutschen  Reiches  im
Jahre  1886  für  die  Pocken  abgegeben  hat,  erhellt  u.  a.  auch  daraus,  daß  unter  86  von
Pockentodesfällen  betroffenen  Gemeinden  des  Reiches  in  54  nur  je  ein  Todesfall  vorgekommen
  ist,  in  19  anderen  nur  je  zwei  Todesfälle;  daß  ferner  nur  aus  4  der  überhaupt
  betroffenen  Gemeinden  fünf  und  mehr  Todesfälle  gemeldet  worden  sind  (nämlich
aus  Hamburg  17,  aus  Königsberg  5,  aus  dem  oberschlesischen  Dorfe  Zalenze  5  und
aus  Salbke,  Kreis  Wanzleben,  7).

Daß  die  Pockensterblichkeit  in  Deutschland  gegenüber  derjeuigen  des  Auslandes
im  Jahre  1886  sehr  gering  gewesen  ist,  ergiebt  sich  aus  einem  Vergleiche,  bezüglich
dessen  Einzelheiten  auf  den  Abschnitt  2  verwiesen  werden  muß.  Hiernach  hatten  im
Jahre  1886  die  in  Vergleich  gestellten  «

Städte  Oesterreichs  eine  81  mal,

„  Ungarns  „  607  „
„  der  Schweiz  „  54  „
„  Belgiens  „  48  „

größere  Pockensterblichkeit  als  die  Städte  des  Deutschen  Reiches.

Bemerkt  werden  muß  hierzu,  daß  in  den  genannten  Ländern  ein  allgemeiner
gesetzlicher  ömpfzwang  wie  in  Deutschland  nicht  bestand.

Die  Städte  Englands,  wo  die  Impfung  der  Kinder  im  jugendlichen  Alter
obligatorisch  ist,  standen  entsprechend  dieser  gesetzlichen  Negelung  des  Impfwesens  auch
bezüglich  ihrer  Pockensterblichkeit  den  deutschen  Städten  weit  näher,  als  die  Städte
jener  anderen  Länder;  immerhin  hat  auch  in  deu  englischen  Städten  die  Pockensterblichkeit
  noch  das  doppelte  von  derjenigen  in  den  deutschen  Städten  betragen.  Es
steht  diese  Thatsache  in  Einklang  damit,  daß  eine  obligatorische  Wiederimpfung,  wie
sie  das  deutsche  Impfgesetz  vorschreibt,  in  England  nicht  eingeführt  ist.

Auch  die  Pockentodesfallsstatistik  des  Jahres  1886  spricht,  wie  schon  aus  diesen
kurzen  Mittheilungen  sich  ergiebt,  in  überzeugender  Weise  für  den  segensreichen  Einfluß
des  deutschen  Impfgesetzes.

In  Uebereinstimmung  mit  den  Beschlüssen  der  Kommission  zur  Berathung  der
Impffrage  hat  der  Bundesrath  davon  Abstand  genomnen,  eine  Statistik  über  Erkraukungen
  an  Pocken  für  das  Deutsche  Reich  zu  veranlassen,  vielmehr  auf  die  Herstellung