Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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K. V. 
Ueber diejenigen Aktien Litt. B., welche von den älteren Aktenbesitzern 
nicht beansprucht werden, soll zum Vortheil der ganzen Gesellschaft verfügr 
werden. 
S. VI. 
Die hierauf bezüglichen und die sonstigen speziellen Modalicäten, nach 
denen bei der Emission der Aktien zu verfahren, bleiben den Gesellschaftsvor- 
siänden überlassen. 
  
(Nr. 2022.) Bekanntmachung über die unterm 2. September 1845. erfolgte Bestätigung 
des Statutsentwurfs der für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussce 
von Braunsberg bis Plaswig zusammengetretenen Aktiengesellschaft. Vom 
30. September 1845. 
D. Königs Majeslät haben den unterm 15. Februar 1843. vollzogenen 
Statutsentwurf der für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von 
Braunsberg bis Plaswig zusammengetretenen Aktiengesellschaft mittelsi Aller- 
höchsier Kabinetsorder vom 2. September d. J. zu besiätigen geruht, was 
nach Vorschrift des F. 3. des Gesetzes über Aktiengesellschaften vom 9. No- 
vember 1843. mit dem Bemerken bekanm gemacht wird, daß der Statutsent= 
wurf durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg zur 
öffentlichen Kenntniß gelangen wird. 
Berlin, den 30. September 1845. 
Der Finanzminister. 
In dessen Abwesenheit. 
Beuth. 
 
	        
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