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K. V.
Ueber diejenigen Aktien Litt. B., welche von den älteren Aktenbesitzern
nicht beansprucht werden, soll zum Vortheil der ganzen Gesellschaft verfügr
werden.
S. VI.
Die hierauf bezüglichen und die sonstigen speziellen Modalicäten, nach
denen bei der Emission der Aktien zu verfahren, bleiben den Gesellschaftsvor-
siänden überlassen.
(Nr. 2022.) Bekanntmachung über die unterm 2. September 1845. erfolgte Bestätigung
des Statutsentwurfs der für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussce
von Braunsberg bis Plaswig zusammengetretenen Aktiengesellschaft. Vom
30. September 1845.
D. Königs Majeslät haben den unterm 15. Februar 1843. vollzogenen
Statutsentwurf der für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von
Braunsberg bis Plaswig zusammengetretenen Aktiengesellschaft mittelsi Aller-
höchsier Kabinetsorder vom 2. September d. J. zu besiätigen geruht, was
nach Vorschrift des F. 3. des Gesetzes über Aktiengesellschaften vom 9. No-
vember 1843. mit dem Bemerken bekanm gemacht wird, daß der Statutsent=
wurf durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg zur
öffentlichen Kenntniß gelangen wird.
Berlin, den 30. September 1845.
Der Finanzminister.
In dessen Abwesenheit.
Beuth.