— 790 —
seinen Anhängen und dieser Order durch die Gesetzsammlung und das Amts-
blatt der Regierung zu Stettin zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 31. Oktober 1845.
Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminister von Bodelschwingh, Flottwell und Uhden.
Statuten
für
die Preußische National-Versicherungsgesellschaft.
Erster Abschnitrt.
Errichtung und Zweck der Gesellschaft.
. 1.
Di den gegenwärtigen Vertrag ist unter der Firma:
Preußische National-Versicherungsgesellschaft
ein Verein von Aktionairen zu einer Gesellschaft zusammengetreten, die den Zweck
hat, nach naherer Bestimmung dieses Statuts, Versicherungen
gegen Seegefahr,
Stromgefahr und
Feuergefahr
zu Übernehmen.
Die Gesellschaft wird in allen ihren Angelegenbeiten wie angegeben fir-
miren, und sich des Siegels, welches die obige Firma führt, bedienen.
g. 2.
Das Domizil der Gesellschaft ist Stettin und ihr Forum das Königliche
Land= und Stadtgericht daselbst. Die Gesellschaft hat kaufmännische Rechte und
Pflichten. Uebernimmt sie Wechselverbindlichkeiten, so ist gegen sie zwar der
Wechselprozeß zulässig, die Erekution findet jedoch nur in das Vermögen der
Gesellschaft statt.
. 3.
Der Fonds der Gesellschaft besteht in einem Kapitale von
Drei Millionen Thaler Preußisch Kuranr,
welches in 7500 Mktien, jede zu 100 Thaler, vertheilt und zusammengebracht wird.
Auf