Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

Sachregister. 1845. 
Säuften, poligzeiliche Erlaubniß zu deren gewerbsweisen 
Bereithaltung auf öffentlichen Straßen und Plätzen. 
(Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §S. 49.) 51. — Verfahren 
bei verschuldeter Zurücknahme ders. (ebend. Ss. 71—74.) 
54. 55. — Aufstellung von Taren für solche. (ebend. 
5S. 92.) 58. 
Sardinien, Königreich, Handels- und Schifffahrtsvertrag 
zwischen dems. und den Staaten des deutschen Zoll= uud 
Handelsvereins (v. 23. Juni 45.) 657—609. — Aus- 
dehnung dieses Vertrages auf das unter Sardinischem 
Protektorate stehende souveraine Fürstenthum Monaco. 
(ebend. Art. 18.) 608. 
Sattler, Befugniß und Befähigung ders. zur Haltung 
von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung und Ab- 
legung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. v. 17. 
Janr. 45. Ss. 131—133. 102—107.) 65. 66. 72. 73. 
— in wiefern von letzterer entbunden werden kann. (ebend. 
88. 108. 132.) 61. 66. 
Sauvegarden, s. Wachen, militairische. 
Schadenersatz (Schadloshaltung, Entschäbigung), er- 
weislicher, wirklicher, für die wegen überwiegender 
Nachtheile und Gefahren für das Gemeinwohl untersagte 
fernere Benutzung gewerblicher Anlagen. (Gew.-Ord. v. 
17. Janr. 45. §. 69.) 54. — ein solcher findet nicht 
Statt, wenn die früher ausdrücklich oder stillschweigend er- 
theilte Konzession nach den bisher gültigen Gesetzen ohne 
Entschädigung hätte widerrufen werden können. (ebend. 
S. 70.) 54. — auch nicht bei Aufhebung oder Verände- 
rung der ohne Zwangerechte bestandenen Rehrbezirke der 
Schonnsteinfeger. (ebend. §. 56.) 52. — für Verminde- 
rung der Zahl der seither bestandenen Märkte. (ebend. 
S. 76.) 55. — für die durch die allgemeine Gewerbe- 
Ord. aufgehobenen oder für ablösbar erklärten Berech- 
tigungen. (G. v. 17. Janr. 45.) 79—92. — das Recht 
des Beschädigten gegen Militairpersonen auf solchen ist 
von der Bestrafung unabhängig; doch darf Unteroffizie- 
ren und Gemeinen dieserhalb kein Abzug vom Solde ge- 
macht werden. (Milit.-Straf-G. §. 10. der Einleit.) 297. 
— für die Gestattung neuer, der Fischerei nachtheiligen 
Anlagen, Verfahren bei dessen Ermittelung und Feststel- 
lung. Gischerei-Ordb. v. 7. März 45. 8s§. 6—16.) 108. 
bis 110. 115— 117. — bragl. für schchigungen h bei 
lbertetnge der Fischerei-Ordd. (ebend. §. 29. u. §. 30.) 
120. — von den Verwaltungsbehörden innerhalb 
* Gränzen ihrer Amtsbefugnisse ausgesprochen, dessen 
exrekutivische Beitreibung in der Provinz Westphalen. (V. 
v. 30. Juni 45. S. 1. Nr. 5.) 445. 
Schaffner, deren Geschäfte dürfen nur von den als solche 
bonzessonirten Zerucn betrieben werden. (Gew.-Ord. 
v. 17. Janr. 45. 5. 52.) 31. — Befähigung, Zahl und 
Betrieb ders. ach btnnanl. oder noch zu erlassenden 
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Schaffner, (Forts.) 
Vorschriften. (ebend. §. 53.) 51. — Stellvertretung für 
dies. (ebend. §. 63.) 53. — Verfahren bei verschulbeter 
Zurücknahme der deus. ertheilten Konzession. (ebend. 
S§. 71— 74.) 54. 55. — Taxen für deren Betrieb. 
(ebend. S. 93.) 58. 
Schankwirthschaften, hinsichtlich derselben behält es 
bei den unterm 7. Febr. 1835. (Ges. S. S. 18.) und 
unterm 21. Juni 1844. (Ges. S. S. 214.) ergangenen 
Bestimmungen sein Bewenden. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 
5. §. 55.) 62. — jedoch findet die Rücksicht auf bis- 
berig ausschließliche Gewerbeberechtigungen dabei nicht 
mehr Statt. (ebend. §. 55.) 52. — auch treten an die 
Stelle der in jenen Bestimmungen angedrohten Strafen 
diejenigen der allgem. Gewerbe-Ordnung. (ebend. §. 55.) 
52. — Fristbestimmung in der polizeilichen Genehmigung 
über den Beginn dieses Gewerbetriebes. (ebend. §S. 55.) 
52. — bei solchen ist der Betrieb durch Stellvertreter 
nicht statthaft. (ebend. §. 63.) 53. — Verfahren bei 
verschuldeter Zurücknahme der dafür ertheilten Konzessio- 
nen. (ebend. Is. 71—74.) 54. 55. — s. auch Getränke- 
zwang und Gewerbeberechtigungen, Real- 
Schauer, deren Geschäfte dürfen nur von den als solche 
angestellten Personen betrieben werden. (Gew.-Ord. v. 
17. Janr. 45. §. 52.) 51. — Befähigung, Zahl und 
Betrieb ders. nach bisherigen oder noch zu erlassenden 
Vorschriften. (ebend. S. 3.) 51. — Stellvertretung für 
dies. (ebend. §S. 63.) 33. — Verfahren bei verschuldeter 
Zurücknahme der dens. ertheilten Konzession. (ebend. 
SS 71— 74.) 54. 655. — Taxen für deren Betrieb. 
(ebend. S. 93.) 68. 
Schaumburg-Lippe, Fürstenthum, Theilnahme dessel- 
ben an dem Vortrage zwischen den Staaten des Zoll- 
und Steuervereins wegen Beförderung der Legenseiigen 
Verkehrsverhältnisse, (v. 16. Oktbr. 45.) 0 
Schauspiel-Unternehmer, bedürfen einer besondern 
Erlaubniß des Oberpräsidenten nach vorgängigem Nach- 
weise gehöriger Zuverlässigkeit und Bildung. (Gew.= 
Orb. v. 17. Janr. 45. S. 47.) 50. — solche kann auch 
nach dem Ermessen des Oberpräsidenten versagt werden. 
(ebend. §. 47.) 50. — Fristbestimmung für die Benutzung 
der dens. ertheilten Konzession. (ebend. §§# 66—68.) 33. 
54. — Verfahren bei verschuldeter Zurücknahme der letz. 
(ebend. I§. 71—74.) 54. 65 
Scheintodte, Netkungsversuche an dens. bei Feststellung 
des Thatbestandes verübter Verbrechen. (Milit.-Straf-G. 
Thl. I. §. 92. mit Anl. B. §. 13. u. 16. ders.) 347. 
382. 383. 
Schiedsrichter, in streitigen Feuersozietäts-Angelegen- 
heiten, deren l*2 und Ernennung in der Provinz West- 
phalen. (A. K. O. v. 7. Novbr. 45.) 720. — deren 
Er-
	        
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