Sachregister. 1845.
Säuften, poligzeiliche Erlaubniß zu deren gewerbsweisen
Bereithaltung auf öffentlichen Straßen und Plätzen.
(Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §S. 49.) 51. — Verfahren
bei verschuldeter Zurücknahme ders. (ebend. Ss. 71—74.)
54. 55. — Aufstellung von Taren für solche. (ebend.
5S. 92.) 58.
Sardinien, Königreich, Handels- und Schifffahrtsvertrag
zwischen dems. und den Staaten des deutschen Zoll= uud
Handelsvereins (v. 23. Juni 45.) 657—609. — Aus-
dehnung dieses Vertrages auf das unter Sardinischem
Protektorate stehende souveraine Fürstenthum Monaco.
(ebend. Art. 18.) 608.
Sattler, Befugniß und Befähigung ders. zur Haltung
von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung und Ab-
legung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. v. 17.
Janr. 45. Ss. 131—133. 102—107.) 65. 66. 72. 73.
— in wiefern von letzterer entbunden werden kann. (ebend.
88. 108. 132.) 61. 66.
Sauvegarden, s. Wachen, militairische.
Schadenersatz (Schadloshaltung, Entschäbigung), er-
weislicher, wirklicher, für die wegen überwiegender
Nachtheile und Gefahren für das Gemeinwohl untersagte
fernere Benutzung gewerblicher Anlagen. (Gew.-Ord. v.
17. Janr. 45. §. 69.) 54. — ein solcher findet nicht
Statt, wenn die früher ausdrücklich oder stillschweigend er-
theilte Konzession nach den bisher gültigen Gesetzen ohne
Entschädigung hätte widerrufen werden können. (ebend.
S. 70.) 54. — auch nicht bei Aufhebung oder Verände-
rung der ohne Zwangerechte bestandenen Rehrbezirke der
Schonnsteinfeger. (ebend. §. 56.) 52. — für Verminde-
rung der Zahl der seither bestandenen Märkte. (ebend.
S. 76.) 55. — für die durch die allgemeine Gewerbe-
Ord. aufgehobenen oder für ablösbar erklärten Berech-
tigungen. (G. v. 17. Janr. 45.) 79—92. — das Recht
des Beschädigten gegen Militairpersonen auf solchen ist
von der Bestrafung unabhängig; doch darf Unteroffizie-
ren und Gemeinen dieserhalb kein Abzug vom Solde ge-
macht werden. (Milit.-Straf-G. §. 10. der Einleit.) 297.
— für die Gestattung neuer, der Fischerei nachtheiligen
Anlagen, Verfahren bei dessen Ermittelung und Feststel-
lung. Gischerei-Ordb. v. 7. März 45. 8s§. 6—16.) 108.
bis 110. 115— 117. — bragl. für schchigungen h bei
lbertetnge der Fischerei-Ordd. (ebend. §. 29. u. §. 30.)
120. — von den Verwaltungsbehörden innerhalb
* Gränzen ihrer Amtsbefugnisse ausgesprochen, dessen
exrekutivische Beitreibung in der Provinz Westphalen. (V.
v. 30. Juni 45. S. 1. Nr. 5.) 445.
Schaffner, deren Geschäfte dürfen nur von den als solche
bonzessonirten Zerucn betrieben werden. (Gew.-Ord.
v. 17. Janr. 45. 5. 52.) 31. — Befähigung, Zahl und
Betrieb ders. ach btnnanl. oder noch zu erlassenden
77
Schaffner, (Forts.)
Vorschriften. (ebend. §. 53.) 51. — Stellvertretung für
dies. (ebend. §. 63.) 53. — Verfahren bei verschulbeter
Zurücknahme der deus. ertheilten Konzession. (ebend.
S§. 71— 74.) 54. 55. — Taxen für deren Betrieb.
(ebend. S. 93.) 58.
Schankwirthschaften, hinsichtlich derselben behält es
bei den unterm 7. Febr. 1835. (Ges. S. S. 18.) und
unterm 21. Juni 1844. (Ges. S. S. 214.) ergangenen
Bestimmungen sein Bewenden. (Gew.-Ord. v. 17. Janr.
5. §. 55.) 62. — jedoch findet die Rücksicht auf bis-
berig ausschließliche Gewerbeberechtigungen dabei nicht
mehr Statt. (ebend. §. 55.) 52. — auch treten an die
Stelle der in jenen Bestimmungen angedrohten Strafen
diejenigen der allgem. Gewerbe-Ordnung. (ebend. §. 55.)
52. — Fristbestimmung in der polizeilichen Genehmigung
über den Beginn dieses Gewerbetriebes. (ebend. §S. 55.)
52. — bei solchen ist der Betrieb durch Stellvertreter
nicht statthaft. (ebend. §. 63.) 53. — Verfahren bei
verschuldeter Zurücknahme der dafür ertheilten Konzessio-
nen. (ebend. Is. 71—74.) 54. 55. — s. auch Getränke-
zwang und Gewerbeberechtigungen, Real-
Schauer, deren Geschäfte dürfen nur von den als solche
angestellten Personen betrieben werden. (Gew.-Ord. v.
17. Janr. 45. §. 52.) 51. — Befähigung, Zahl und
Betrieb ders. nach bisherigen oder noch zu erlassenden
Vorschriften. (ebend. S. 3.) 51. — Stellvertretung für
dies. (ebend. §S. 63.) 33. — Verfahren bei verschuldeter
Zurücknahme der dens. ertheilten Konzession. (ebend.
SS 71— 74.) 54. 655. — Taxen für deren Betrieb.
(ebend. S. 93.) 68.
Schaumburg-Lippe, Fürstenthum, Theilnahme dessel-
ben an dem Vortrage zwischen den Staaten des Zoll-
und Steuervereins wegen Beförderung der Legenseiigen
Verkehrsverhältnisse, (v. 16. Oktbr. 45.) 0
Schauspiel-Unternehmer, bedürfen einer besondern
Erlaubniß des Oberpräsidenten nach vorgängigem Nach-
weise gehöriger Zuverlässigkeit und Bildung. (Gew.=
Orb. v. 17. Janr. 45. S. 47.) 50. — solche kann auch
nach dem Ermessen des Oberpräsidenten versagt werden.
(ebend. §. 47.) 50. — Fristbestimmung für die Benutzung
der dens. ertheilten Konzession. (ebend. §§# 66—68.) 33.
54. — Verfahren bei verschuldeter Zurücknahme der letz.
(ebend. I§. 71—74.) 54. 65
Scheintodte, Netkungsversuche an dens. bei Feststellung
des Thatbestandes verübter Verbrechen. (Milit.-Straf-G.
Thl. I. §. 92. mit Anl. B. §. 13. u. 16. ders.) 347.
382. 383.
Schiedsrichter, in streitigen Feuersozietäts-Angelegen-
heiten, deren l*2 und Ernennung in der Provinz West-
phalen. (A. K. O. v. 7. Novbr. 45.) 720. — deren
Er-