Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
Nr. 19. 
  
  
Fr. 2722.) Allerhöchste Kabineksorder vom 8. Juni 1846., betrefsend die Bestätigung des 
Regulativs über die Verwaltung des Landarmenwesens und das Verfah- 
ren gegen die zur Korrektion zu ziehenden Landstreicher, Bettler und Ar- 
beitsscheuen in dem Markgrasthum Niederlausitz, vom 17. Mai 1846. 
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A Ihren Bericht vom 17. v. M. will Ich das mit demselben vorgelegte 
Regulativ über die Verwaltung des Landarmenwesens und das Verfahren gegen 
die zur Korrektion zu ziehenden Landstreicher, Bettler und Arbeitsscheuen in dem 
Markgrafthum Niederlausitz und insonderheit die Bestimmung im F§. 1., nach 
welcher die daselbst genannten, ursprünglich Kurmärkischen, Neumärkischen, 
Schlesischen und Oberlausitzschen Orte dem Landarmen-Verbande des erwähn- 
ten Markgrafthums vom 1. Juli d. J. an, angeschlossen werden sollen, hier- 
durch genehmigen und Sie ermächtigen, wegen Ausführung dieses Regulativs, 
welches mit Meinem gegenwärtigen Erlasse durch die Gesetzsammlung zu pu- 
bliziren ist, das Erforderliche anzuordnen. 
Charlottenburg, den 8. Juni 1840. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staatsminister von Bodelschwingh und Flottwell. 
  
Regulat iv 
über die Verwaltung des Landarmenwesens und das Verfahren 
gegen die zur Korrektion zu ziehenden Landstreicher, Bektler und 
Arbeitsscheuen in dem Markgrafthum Niederlausitz. 
achdem das unterm 5. April 18360. bestätigte Regulativ uber die Grün- 
dung und Verwaltung eines Landarmen-Fonds für das Markgrafthum Nieder- 
Lausitz in Gemäßheit der Gesetze über die Verpflichtung zur Armenpflege vom 
31. Dezember 1842. und über die Bestrafung der Katoftreicher, Bettler und 
Arbeitsscheuen vom 6. Januar 1843. einer Revision unterworfen worden, so 
wird jenes Regulativ hierdurch außer Kraft gesetzt und über die Verwalumng 
des Landarmenwesens und die Korrektion der Landstreicher, Bettler und Ar- 
Jahrgang 1810. (Nr. 2722.) 37 beits- 
Ausgegeben zu Berlin den 17. Juli 1810.
	        
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