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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
r. 3.
(Nr. 2670.) Allerhschste Kabinetsorder vom 23. Dezember 1845., betreffend die Ausschlie-
Hung derjenigen Preußischen Unterthanen von jeder künftigen Anstellung
im Vaterlande, welche sich im Auslande zu Priestern weihen lassen.
D. es sich verschiedentlich gezeigt hat, daß — der großen Erleichterungen
ungeachtet, welche den Aspiranten des katholischen Priesterstandes hinsichtlich der
Ableisiung der Militairdienstpflicht eingeräumt worden, — dennoch sich Preußi-
sche Unterthanen zuweilen im Auslande zu Priestern weihen lassen, so muß ein
solcher unerlaubter Schritt als ein Beweis der Absicht, sich den Unterthanen-
Pflichten zu entziehen, angesehen werden, und — soweit nicht nach dem Gesetze
wegen der Umgehung der Militairdienstpflicht eine besondere Strafe zu verhän-
gen ist, — die Ausschließung von jeder künftigen Anstellung im Vaterlande
zur Folge haben. Die Minisierien des Krieges, der geistlichen Angelegenheiten,
des Innern und der Justiz haben dies in vorkommenden Fällen zu beachten,
und gegenwärtige Order durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen.
Charlottenburg, den 23. Dezember 1845.
Friedrich Wilhelm.
An die Ministerien des Krieges, der geistlichen Angelegenheiten, des Innern und
der Justiz.
Febrgang 1846. (Nr. 2670—3672.) * 4 (Nr. 2671.)
Ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1846.