Aufgehobene Anordnungen. 247
(Nr. 19462 Pi1.) Bekanntmachung betreffend Verbehr
mil Butlter. (St. Anz. Nr. 45 vom 20. Febr. 1918.)
Die §§ 1, 9 und 10 der Bekanntmachung über den Verkehr
mit Butter vom 6. Mai 1916 (Nr 106 des K B. Staatsanzeigers
vom 7. Mai 1916) und die Bekanntmachung
gleichen Betreffs vom 18. Juni 1916 (Nr. 141 des K. B.
Staatsanzeigers vom 21. Juni 1916) sind durch die reichsrechtliche
Regelung der Materie gegenstandslos geworden
und werden aufgehoben.
München, Würzburg, Nürnberg, den 20. Februar 1918.
Die Kommandierenden Generäle:
von der Tann. Gebsattel. Könitz.