Full text : Kriegsanordnungen des stellvertretenden Generalkommandos I. Bayerischen Armeekorps.

Aufgehobene  Anordnungen.  247

(Nr.  19462  Pi1.)  Bekanntmachung  betreffend  Verbehr
mil  Butlter.  (St.  Anz.  Nr.  45  vom  20.  Febr.  1918.)

Die  §§  1,  9  und  10  der  Bekanntmachung  über  den  Verkehr
  mit  Butter  vom  6.  Mai  1916  (Nr  106  des  K  B.  Staatsanzeigers
  vom  7.  Mai  1916)  und  die  Bekanntmachung
gleichen  Betreffs  vom  18.  Juni  1916  (Nr.  141  des  K.  B.
Staatsanzeigers  vom  21.  Juni  1916)  sind  durch  die  reichsrechtliche
  Regelung  der  Materie  gegenstandslos  geworden
und  werden  aufgehoben.

München,  Würzburg,  Nürnberg,  den  20.  Februar  1918.

Die  Kommandierenden  Generäle:
von  der  Tann.  Gebsattel.  Könitz.