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g. 71.
Syndikus der Gesellschaft.
Der Syndikus ist der beständige Rechtskonsulent der Gesellschaft und in
Prozessen und schiedsrichterlichen Verhandlungen, sofern er sonst zum Betriebe
der juristischen Praxis berechtigt ist, der Generalbevollmächtigte des Direktoriü
mit allen gesetzlichen Befugnissen eines Mandatars, mit dem Rechte, Definitio-
Entscheidungen in Empfang zu nehmen und Substitute zu bestellen. Seine
Bestallung, die er vom Direkkorio und später vom Ausschusse erhälc, ist seine
WVollmacht.
Derselbe ist befugt, in Behinderungsfällen, mit Genehmigung des Direk-
torii, einen Stellvertreter zu ernennen; die Legitimation des Letztern wird durch
eine vom Syndikus ausgestellte, mit der Genehmigung des Oirektorüt versehene
Substicutionsvollmacht geführt.
Bei prozessualischen Angelegenheiten ist der Syndikus jedoch selbstsiandig
Dritte, sowohl zum Betriebe des Prozesses selbst, als zu jeder einzelnen pro-
zessualischen Handlung zu substituiren befugt.
Er wird der Regel nach aus den in Magdeburg wohnenden zur juristi-
schen Praxis Befähigten gewählt, doch steht es dem Direkcorio frei, während
der Bauzeit und bis zur vollständigen Erôffnung der Bahn, ausnahmsweise
einen zum höhern Richteramte qualifizirten Juristen dazu zu wählen.
Seine Remuneration und die sonstigen Bedingungen seiner Anstellung
werden durch den vom Direktorio mit ihm zu errichtenden Vertrag besiimmt.
Schema der Aktien.
rss Aktie
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2#####sne Magdeburg- Wittenberges en Eisenbahngesellschaft.
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5 . er Zweihun ert Thaler
Em#? Inhaber dieser Aktie nimmt auf Höhe des obigen
5#ß Betrages in Gemäßheit des von Sr. Majestät dem Könige
E#ss an landesherrlich bestäligten Seatuts ver-
5Fr S hältnißmäßig Theil an dem gesammten Eigenthum, Gewinn
S und Verlust der Gesellschaft.
* — Magdeburg, den 11n 184.
s Direktorium der Magdeburg-Wittenbergeschen
„52325 Eisenbahngesellschaft.
r lbbst (Stempel.) (Unterschrift zweier Mitglieder.)
Eingetragen im Negister kol. —
(Nr. 2804.) Schema