Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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(Nr. 2808.) Bestaͤtigungsurkunde vom 12. Februar 1847., nebst dem dazu gehörigen Nach- 
trage zum Statute der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft, in Betreff 
der Emission von Aktien im Betrage von 823,400 Rthlr. vom 25. No- 
vember 1846. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft in der Generalversamm- 
lung vom 25. November 1846. beschlossen hat, unter Abänderung des §F. 1. 
des unterm 8. Februar 1846. von Uns bestätigten Nachtrags zu dem Gesell- 
schaftsstatute das zur vollständigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn von 
Oppeln bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Krakau erforderliche Anlage- 
Kapital auf die Summe von 4,500,000 Rthlr. festzusetzen und somit die in dem 
erwähnten §. 1. auf 3,670,600 Rchlr. bestimmten Fonds noch um 823,400 Rchlr. 
u erhöhen, wollen Wir zu dieser Erhöhung des Grundkapitals der Oberschle- 
ischen Eisenbahngesellschaft hierdurch Unsere Genehmigung ertheilen. Zugleich 
wollen Wir genehmigen, daß der gedachte Mehrbedarf von 823,400 Nhlr. 
durch Ausgabe von 8234 Stück neuer auf den Inhaber lautender Aktien, jede 
zu 100 Rthlr., nach den näheren Bestimmungen des anliegenden, auf Grund 
es Beschlusses der Generalversammlung ausgefertigten Nachrrags zu dem Ge- 
sellschaftsstatute beschafft werde und den obengedachten Nachtrag mit Vorbe- 
halt der Rechte Dritter hierdurch bestätigen. 
Die gegenwärtige Genehmigung und Bestätigung soll mit dem Nach- 
trage zum Statut durch die Gesetzsammlung bekannt gemacht werden. 
Gegeben Berlin, den 12. Februar 1847. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Düesberg. 
  
Nachtrag 
den Statuten der Oberschlestschen Eisenbahngesellschaft. 
F. 1 
Unter Abänderung des §. 1. des am 8. Februar 1846. Allerhöchst be- 
stdtigten Nachtrages zu dem Scatute der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft 
wird der zur vollständigen Ausführung der Bahnstrecke von Oppeln bis zur 
Landesgrenze in der Richtung auf Krakau erforderliche Kostenbetrag von 
3,0760,000 Rthlr. auf 
4,500,000 Rthlr. 
erhöht. Von dieser Summe ist der Betrag von 2,400,000 Rehlr. nach KF. 2. 
des Statutennachtrages vom 11. August 1843. durch Ausgabe von Stamm- 
aktien Lit. B. und der Betrag von 1,276,000 Rthlr. nach F. 2. des Statuten- 
nachtrages vom 8. Februar 1840. durch 12,706 Stück Prioritätsaktien Lit. B. 
jede
	        
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