Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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(Nr. 2819.) Bekanntmachung uͤber die Allerhoͤchste Bestaͤtigung des Statuts des Aktien- 
vereins zum Bau einer Chaussee von Nicolai uͤber Pleß bis an die Lan- 
besgrenze bei Goezalkowitz. Vom 78. Mo#z 1847. 
D. Königs Majestät haben das unterm 20. Oktober und 6. November 
1846. gerichtlich vollzogene Statut des für den Bau und die Unterhale#u#ng 
einer Chaussee von Nicolai über Pleß bis an die Landesgrenze bei Goczakko- 
witz gebilderen Aktienvereins mittelst Allerhöchster Urkunde vom 26. Februar 
1847. zu bestätigen geruht, was nach Vorschrift des §. 3. des Gesetzes über 
Aktiengesellschaften vom 9. November 1843. mit dem Bemerken bekanmt gemocht 
wird, daß das Statut durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu 
Oppeln zur öffentlichen Kenntnißt gebracht werden wird. 
Berlin, den 28. März 1847. 
Der Justizminister. Der Finanzminister. 
ÜUbden. von Düesberg. 
  
(Nr. 2820.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 28. März 4847., betreffend dle Verleihung 
eines Theilnahmerechtes an der für die Besitzer adelicher Majorate und 
Fideikommisse bestehenden Kollektivstimme auf dem Brandenburgischen Pro- 
vinzial-Landtage an den Wirklichen Geheimen Rath 2c. Grafen von Redern. 
A. den Bericht des Staatsministeriums vom 19. d. M. will Ich dem 
Wirklichen Geheimen Rath und General-Intendanten der Hof-Musik, Grafen 
Friedrich Wilhelm von Redern, als Besitzer der Fideikommiß-Herrschaften 
oerlsdorf, Lanke und Schwante nebst Zubehör, Meiner ihm früher ertheilten 
Zusicherung gemäß, ein Theilnahmerecht an der für die Besitzer adelicher Ma- 
jorate und ##beikommisse bestehenden Kollektivstimme auf dem Brandenburgischen 
Provinzial-Landtage verleihen und habe die darüber ausgefertigte Urkunde voll- 
zogen. Mein gegenwärtiger Befehl ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu 
machen. Berlin, den 28. März 1847. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
  
(Nr. 2819—2321.) (Nr. 2821.)
	        
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