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Ausgabe.
III.
Für das Staatsschuldenwesen und zwar:
1) zur Verzinsung der allgemeinen und provinziellen Staats-
schulden und zu den laufenden Verwaltungskosten 4,827,127 Rthlr.
2) zur Schuldentilgng . .... . . . . . . .. 2351,273
/178,400 Rchrr.
3) zur Be-zinsung und Tilgung spaäter übernommener Pro-
vinzialschuden ....... . . . .. 40,920 -
Für Passiva der General-Stoatskasse:
1) Entschädigungen für aufgehobene Rechte und Nutzungen 260, 422 Rehlr.
2) Zinsen der Amtskautinnn: 227, 60600
3) zur Verzinsung eingezo ener Stiftungskapitalien 171, „1000
4) zur Verzinsung und Abbürdung temporairer Vorschüsse
anderer Knighher Kassen ... 513,334
5) zur Verzinsung und Tilgung der, Behufs des Chaussee-
eubaues aufgenommenen Kapitaln 601,000 =
60) Zuschuß an "nn Civilwittwenkasse aus der Garantie vom
Jahre 1177 . 369,893
Summem.
Für die Staatsverwaltung.
1) Für das Ministerium der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-
Angelegenheiten.
A. a) Für das Ministerium: an Gehältern und Büreaukosten 123,244 Rlhlr.
b) Dispositionsfonds zu unvorhergesehenen Ausgaben 8,879 =
Summe 132123 Rhlr.
B. Für den Kultus:
a) Evangelischer: an Besoldungen und Zuschüssen für Geist-
liche und Kirbdhhen .. 253,472 Rehlr.
Dispositionsfonds zur Bestreitung von
Mehrbedürfnissen der evangelischen Kirche 3,450
———— —
b) Katholischer: an Zuschuß zur Ausstattung der Bisthu-
mer und der zu denselben gehörenden
Institue 346,046 Rehlr.
Seite. . . .. 346,046 Rthlr. 256,922 Rihlr.