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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 15.—
(Nr. 2828.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 4. April 1847., betresfend die interimistische Ueber-
tragung der Führung der den Hertschaften Cappenberg und Scheda auf
dem Westphälischen Landtage beigelegten Virilstimme an den Grafen
Ludwig von Kielmannsegge.
A-- die Mir vorgetragene Bitte der Gräfin Therese von Kielmannsegge,
gebornen Freiin von Stein, dermaligen Nutznießerin der Herrschaften Cappen-
berg und Scheda, will Ich ihrem Ehemanne, dem Grafen Ludwig von Kiel-
mannsegge, in dankbarer Erinnerung an die großen Verdienste des verstor-
benen Staatsministers von Stein um das deutsche Vaterland, die Führung
der, den gedachten Herrschaften auf dem Westphälischen Landtage beigelegten
Virilstimme in Gnaden auf so lange übertragen, als sein zur Sukzession beru-
fener Sohn durch Minderjährigkeit ständische Rechte auszuüben behindert ist. —
Mein gegenwärtiger Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 4. April 1847.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
Jahrgang 1847. (Nr. 2828—2329.) 27 (Nr. 2829.)
Ausgegeben zu Berlin den 10. April 1847.