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des unverbraucht gebliebenen Stempels bestehende Strafe, unter solidarischer
Haftung aller dieser Personen fuͤr den Stempel, treffen.
Desser. Mein Befehl ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 30. April 1847. ç " Z
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
(Nr. 2842.) Bekanntmachung der Allerhöchsten Bestätigung der Statuten des Bonner Theater-=
Vereins. Vom 1. Mai 1847.
- des Königs Majestät die notariell vollzogenen Statuten der in
Bonn unter dem Namen:
„Bonner Theater-Verein“
gebildeten Aktiengesellschaft vom 8. November 1846. mittelst Allerhöchster Order
vom 9. v. M. zu bestätigen geruhet haben, wird solches in Gemäßheit der
Bestimmung des F§. 3J. des Gesctes vom 9. November 1843. über Aktien-
Gesellschaften, mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß die Statuten
selbst durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Cöln zur öffentlichen
Kenntniß gelangen werden.
Berlin, den 1. Mai 1847.
Der Minister des Innern. Der Justiz-Minister.
Im Auftrage Im Auftrage
Mathis. Bornemann.
Bekanntmachung,
die Berichtigung eines in der diesjährigen Gesetzsammlung pag. 111.
bei Nr. 209. vorgekommenen Schreib-Fehlers betreffend.
D. in der Allerhöchsten Order vom 19. Februar d. J. (Gesetzsammlung
Nr. 2809.) Statt gefundene Bezugnahme auf den Anhang zu III. Nr. 1.
Littera a. des Hafengeld-Tarifs für den Hafen von Pillau vom 18. Oktober
1838. beruher auf einem bei der Redaktion vorgefallenen Schreibfehler.
Die Bestimmung zu III. Nr. 2. gedachten Anhanges wegen des Liegegeldes
der Binnen-Lootsen ist diejenige, welche durch jene Allerhöchste Order ab-
geändert worden.
Berlin, den 7. Mai 1847.
Der Finanzminister.
v. Düesberg.