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7 ont apposé le cachet de leurs
s.
Fait à Naples le jour vingt-sept
du mois de janvier de l'an de grace
mil-huit-Cent - duarante-sept.
Baron de Brock- Giustino For-
hausen, tunato.
(L. S.) (L. S.)
M. Principe di
Comitini.
(I. S.)
zeichnet und ihm die Siegel ihrer Wap-
pen beigedrückt.
Geschehen zu Neapel den 27sten Ja-
nuar des Jahres der Gnade 1847.
Baron von Brock= Giustino For-
hausen. tunato.
(L 8) (L. 8S)
M. Principe di Co-
mitini.
(L. S.)
Antonio Spinelli. Antonio Spinelli.
(L. S.)
Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt und die Auswechselung der Ratifika-
tions-Urkunden zu Neapel am 12. Mai 1847. bewirkt worden.
(Nr. 2847.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 14. Mai 1847., bezüglich auf die durch den Al-
lerhschsten Erlaß vom 4. April d. J. ausgesprochene interimistische Ueber-
tragung der Führung der den Herrschaften Cappenberg und Scheda auf dem
Westfälischen Landtage beigelegten Virilstimme an den Grafen Ludwig von
Kielmannsegge.
% habe aus dem, Mir nachträglich vorgelegten Testamente des verewigten
kaatsministers, Freiherrn vom Stein ersehen, daß der Tochter desselben, Gräfin
Therese von Kielmannsegge an den Herrschaften Cappenberg und Scheda nicht
blos, wie bei Erlaß Meines Befehls vom 4. v. M., wegen interimistischer Füh-
rung der diesen Herrschaften beigelegten Wirilstimme (Gesetz-Samml. S. 169),
vorausgesetzt ist, der Nießbrauch, sondern der eigenthümliche, nur durch die fidei-
kommisserssche Eigenschaft jener Herrschaften beschränkte Besitz zusteht. Da hier-
nach der gedachte Befehl einer Berichtigung bedarf, so beauftrage Ich das
Staatsministerium, zu dem Ende Meinen gegenwäwigen Erlaß durch die Ge-
setz-Sammlung bekanm zu machen.
Berlin, den 14. Mai 1847.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
(Nr. 2848.)