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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 32. —
(Nr. 2878.) Allerhöchste Bestätigungsurkunde vom 9. Juli 1847., betreffend die Vermehrung
des Stammkapitals der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahngesellschaft um
372,200 Rthlr., nebst dem dazu gehörigen Statutnachtrage.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von
Preußen rc. w.
Nachdem die Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahngesellschaft su Inbalt
des Uns vorgelegten Protokolls der Generalversammlung vom 27. d. J.
beschlossen hat, Behufs Verbesserung ihrer Bahn und deren Berriebsmuutel ihr
Stammkapital von 1,027,800 Rthlr. um 372,200 Rehlr. durch Ausgabe von
3722 Stück neuer Stammaktien zu 100 Rithir. zu erhoͤhen, wollen Wir in
Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1833., wegen Ausstellung von Papie-
ren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enrhalten, zu dem
erwähnten Beschlusse Unfer- Genehmigung ertheilen und den in oben bezeich-
netem Protokoll enthaltenen fünften Nachtrag zu dem Statute der Dusseldorf-
Elberfelder Eisenbahngesellschaft bierdurch besiäti gen,
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die Ge-
setsammlung und durch das Amtsblatt der Regierung zu Dusseldorf bekannt
u machen
Gegeben Sanssouci, den 9. Juli 1847.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
von Diesberg.
Fünfter Nachtrag
zu dem Statut der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahngefellschaft.
S. 1.
Zur Erweiterung. und Verbesserung des Unternehmens, Vergrößerung
der Stationsanlagen, ermehrung der Transpormmittel 2c. werden 3722 neue
Jahrgang 1847. (Nr. 2878.) 51 Stamm=
Ausgegeben zu Berlin den 20. August 1847.