Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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Stammaktien der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn, jede im Betrage von 
100 Rthlr. kreirt, so daß das gesammte Stammkapital auf die Summe von 
1, 400,000 Rehlr. erhöht und durch 14,000 Aktien repräsentirt wird. 
g. 2. 
Der Besitz von drei urspruͤnglichen Aktien berechtigt zum Empfang 
einer neuen Aktie zum Nominalwerth und der Besitz von je weniger als drei 
Akltien zu Drittel--Interimsscheinen, von denen je drei Anspruch auf eine neue 
Aktie gewaͤhren. Die in einer von der Direktion zu bestimmenden Frist nicht 
abgenommenen, sowie die uͤberschießenden 296 Stuͤck Aktien sollen im Interesse 
der Gesellschaft bestmoͤglichst veraͤußert werden. 
g. 3. 
Die Einzahlung erfolgt im Jahre 1848. in Raten, welche von der Di- 
rektion näher bestimmt werden; den Aktionairen bleibt jedoch freigestellt, gegen 
Zahlung des vollen Betrages die Aktien sofort abzunehmen. Die Zahlungen 
werden bis am Schlusse des Jahres 1848. mit 4 Prozent verzinst. Vom 
1. Januar 1849. an, nehmen die neuen Aktien Theil an der Dividende. Den- 
selben werden Dividendenkupons auf zwölf Jahre beigefügt. 
Im Ulebrigen treten die neuen Aktien in jeder Beziehung in die Kate- 
geie und in die Rechte der ursprünglich kreirten 10,278 SGock Stamm- 
tien. 
g. 4. 
Alle sonstigen Modalitaͤten fuͤr das bei Emission der neuen Aktien zu 
beobachtende Verfahren bleiben der Direktion uͤberlassen. 
  
Das urspruͤngliche Statut der Duͤsseldorf-Elberfelder Eisenbahngesell- 
schaft und dessen frühere Nachtrage, sowie die betreffenden Allerhöchsien Ge- 
nehmigungs= und Bestätigungsurkunden, welche bisher nur in dem Amtsblatt 
der Regierung in Düsseldorf veröffentlicht worden sind, sind hierunter nach- 
richtlich abgedruckt und lauten, wie folgt: 
(Zu Nr. 28784.) Allerhöchste Bestätigungsurkunde vom 23. September 1837. für das Statut 
der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahngesellschaft. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen rc. #. 
wollen die Gesellschaft, welche unter dem Namen: 
„Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahngesellschaft“ 
nach dem anliegenden Notariatsakte vom 19. Juli d. J. zur Gründung und 
Benutzung einer Eisenbahn vom Rheine bei Dässeldorf bis zum Schlachthause 
in Elberfeld sich gebildet hat, nach der Bestimmung des Artikels ’s 
an-
	        
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