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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 36. —
(Nr. 2889.) Allerhöchste Bestätigungsurkunde nebst dem dazu gehörigen dritten Nachtrage
zum Statut der Niederschlesisch-Maärkischen Eisenbahngesellschaft,, betref-
fend die Emission von 23,000 Stück Prioritätsobligationen über zusammen
2,300,000 Rehlr. Kurant. Vom 20. August 1847.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem die Niederschlesisch -Märkische Eisenbahngesellschaft nach Inhalt des
Uns vorgelegten Protokolls der Generalversammlung vom 23. Juni 1847.
beschlossen hat, Behufs vollständiger Ausrüstung der Bahn mit den erfor-
derlichen Betriebsanstalten und Betriebsmitteln ihr Anlagekapital noch um
2,300,000 Rthlr. durch Ausgabe von 23,000 Stuͤck v.rbligalienen zu
100 Rehlr. zu erhöhen, wollen Wir 44 dieser Erhshung des Grundkapitals,
sowie zur Ausgabe von 23,000 Seück Prioritätsobligarionen zu 100 Rehlr.
emäß §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833, u# . ' und 8. des Gesell-
chaftssiatuts vom 26. August 1843. Unsere landesherrliche Genehmigung
ertheilen und den anliegenden, unter dem 10. Juli 1847. gerichtlich vollzogenen
Nachtrag zu dem Statut der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft
hierdurch bestätigen.
Die gegenwärtige Urkunde soll nebst dem Nachtrage zu dem Gesell-
schaftsstatut durch die Gesetzsammlung bekannt gemacht werden.
Gegeben Sanssouci, den 20. August 1847.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Düesberg.
Jahrgang 1847. (Nr. 2889.) 57 Drit-
Ausgegeben zu Berlin den 30. September 1847.