Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

Verzeichniß 
derjenigen Ausgangszoll-Aemter und Zollstraßen des Deutschen Joll= und Handels- 
Vereins an der Landesgrenze zwischen Belgien, über welche resp. auf welchen 
fremde unverzollte oder solche Waaren, bei deren Ausfuhr eine Joll= oder Steuer- 
Vergütung gewährt wird, nur abgefertigt werden können. 
  
Bezeichnung 
der 
Zollämter. 
Zollstraßen. 
Gegenüberliegende 
Belgische 
Zollstellen. 
  
a) Im Königreich 
Preußen: 
1. Aachen, Haupt- 
Jollamt. 
2. Malmedy, desgl. 
b) Im Großer= 
"10 gth. Luxem- 
urg: 
Luremburg, Haupt- 
Jollamt 
  
Die beiden Jollstraßen über die Nebenzoll- 
und Ansageämter zu 
1. Tuͤlje . ... ..... . . .. .. . .. . .. 
2. Herbesthal. 
Die beiden Jollstraßen über die Nebengoll= 
und Anfageämter zu 
1. Rothewaser 
2. Warchebrüke 
Die Jollstraße über das Nebenzoll= und 
Ansageamt zu 
Steinfnt: ..... ... 
Fuͤr die Richtigkeit 
Helmentag. 
  
Henry-Chapelle. 
Welkenrath. 
Francorchampe. 
heneur. 
Wolberg.
	        
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