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anzulegen, will Ich kur Anlegung dieser Zweigbahn Meine Genehmigung hierdurch
erkheilen. Zugleich bestimme Ich, daß der gedachten Gesellschaft in Ansehung der
vorbezeichneten Zweigbahn das Recht zur Expropriation der erforderlichen
Grundstücke nach Maaßgabe der in dem Gesetze vom 3. November 1838.
hierüber ergangenen Vorschriften zustehen soll.
bri Dieser Kreß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu
rin
en.
8 Saussouci, den 12. November 1847.
Friedrich Wilhelm.
An den Staats= und Finanzminister v. Düesberg.
(Nr. 2913.) Bekanntmachung über die Allerhöchste Bestätigung des Statuts des Aktien-
vereins für den Bau einer Kunststraße von Steele über Rellinghausen
bis zur Grenze der Bürgermeisterei Kettwig in der Richtung auf Brede-
ney; vom 27. November 1847.
D. Königs Majestät haben das unterm 12., 22. und 26. Mai 1846. voll-
zogene Gesellschafsstatut des Aktienvereins für den Bau einer Kunststraße von
Steele über Rellinghausen bis zur Grenze der Bürgermeisterei Kettwig in der
Richtung auf Bredeney mittelst Allerhöchster Urkunde vom 29. Oktober d. J.
u bestätigen geruhet, was nach Vorschrift des §F. 3. des Gesetzes über die
Aktiengesellschaften vom 9. November 1843. mit dem Bemerken bekannt ge-
macht wird, daß das Statut durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung
zu Düsseldorf zur böffentlichen Kenntniß gebracht werden wird.
Berlin, den 27. November 1847.
Der Finanzminister.
v. Düesberg.