Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

4 Sachregister. 
Aufgebot, (Forts.) 
und 17.) 128. — vor den ehelichen Verbindungen unter 
den Juden durch eine an der Gerichtsstelle und gleich- 
zeitig an dem Rath- oder Orts-Gemeindehause während 
14 Tagen auszuhängende Bekanntmachung. (G. v. 2. 
Juli 47. §. 12.) 255. 266. — auch haben die Gerichte, 
insofern nicht durch gegenwärliges Gesetz abweichende 
Bestimmungen gegeben sind, diesenigen Vorschriften zu 
befolgen, welche dem Geistlichen der christlichen Kirchen 
für das Aufgebot ertheilt sind. (ebend. §. 21.) 267. — 
öffentliches, gestrandeter oder seetriftiger Güter, verlorner 
Schiffsurkunden, unbekannter Gläubiger von Sozietäts- 
oder andern kaufmännischen Handlungen 2c. gehört zur 
Kompetenz der Handelsgerichtc. (G. v. 3. Apr. 47. s. 20.) 
186. 
Aufkäuferei von Lebensmitteln auf Wochenmärkten 
durch Zwlschenhändler und Wiederverkäufer, deren Be- 
schränkung. (A. K. O. v. 23. Apr. 47.) 192. — slehe 
auch Vorkäuferei. 
Anflagen, neue, zu deren Einführung in Synagogen- 
gemeinden ist auch noch die Genehmigung der Regie- 
rung erforderlich. (G. v. 23. Juli 47. §S. 48.) 272 
Aufträge, dürfen Stände, Gemeinden und andere 
Körperschaften und einzelne Personen den Abgeordneten 
für den vereinigten Landtag nicht ertheilen. (V. v. J. 
Febr. 47. §. 19.) 38. f. — dieselbe Vorschrift findet auch 
auf den vereinigten ständischen Ausschuß volle Anwendung. 
G. r v. 3. Felr. 4. 88. 9. u. 10.) 42. 
so sbehörden, dieselben sind in 
den über das Verfahren bei Kompetenzkonflikten gegebe- 
nen Bestimmungen den Verwaltungsbehörden gleich zu 
achten. (G. v. 8. Apr. 47. §S. 21.) 174. — durch dies. 
ersolgt die in Folge der Gemeinheitstheilung nöthig wer- 
dende anderweite Regulirung für die Auslbung der den 
Gemeindegliedern und Einwohnern an der Abfindung zu- 
stehenden Nutzungsrechte, nach Kommunikation mit der 
Regierung. — §. 11. der Verord. v. 30. Juni 1834. — 
(Dekl. v. 26. Juli 47. S. 6.) 328. — s. auch General- 
Kommissionen. 
Ausfuhr von Kartoffeln nach andem Ländern, als den- 
jenigen, welche zum Zollverein gehören, deren Verbot bis 
zum 1. Novbr. 1847. während des herrschenden Noth- 
standes. (A. K. O. v. 1. Mai 47.) 194 
Ausgabe-Etat, Staats-, allgemeiner, siehe Etat. 
Ausgaben, unvorhergesehene, Deckungsbetrag für dies. 
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. V. 7.) 
106. 
Ansgangszölle, deren Regulirung ohne Zustimmung 
des vereinigten Landtage. (V. v. 3. Febr. 47. §. 9.) 
36. — Exhebung eines Ausgangszolls von 25 Prozent 
1847. 
Ausgangszölle, (Forts.) 
des durchschnittlichen Werths von dem über die Grenze 
gegen Frankreich ausgehenden Getreide, Hülsenfrüchten, 
Mehl und andern Mühlenfabrikaten. (A. K. O. v. 8. 
Janr. 47. nebst den Bekanntmachungen des Finanz- 
ministers vom 31. Dezbr. 46. und 1. Febr. 47.) 
69—71. 
Auslagen, baare, deren Erstattung in Vormundschafts- 
und Kuratelsachen. (G. v. 23. Dezbr. 46. §. 4.) 4. — 
in Kriminal - Sachen, deren Tragung seitens der betref- 
senden Kriminalgerichts-Obrigkeit auch in den Fällen, in 
welchen nach §. 20. der Kriminal-Ord. das vorläufige 
Einschreiken eines Civilgerichts stattgesunden hat. (Dekl. 
v. 21. Dezbr. 46.) 45. — durch Erledigung einzelner 
Aufträge veranlaßt, werden den dem Handelsstande an- 
gehörenden Mitgliedern der Handelsgerichte erstattet. 
(G. v. 3. Apr. 47. F. 14.) 185. — nur bie Vergütung 
solcher dürfen die Bevollmächtigten vor den Handels- 
gerichten für die außerhalb des Gerichtsorts wohnenden 
Parteien fordem. (G. v. Z. Apr. 47. s. 32.) 188.— 
deren Aufbringung in den vor dem Ehrenrathe der Justi- 
kommissarien, Advokaten und Notarien geführten Unter- 
suchungen. (V. v. 30. Apr. 47. s. 19.) 199 
Ansländer, Aufenthalt und Niederlassung von Juden 
als solche im Inlande. (G. v. 23. Juli 47. 8. 71.) 
278. — siehe auch Juden, ausländische. 
Ausschuß, vereinigter ständischer, siehe ständischer. 
Ausspielungen, öffentlich veranstaltete, von beweglichen 
oder unbeweglichen Sachen, ohne Ministerial- Genehmi- 
gung, Strafsbarkeit ders., gleich dem unbefugten öffent- 
lichen Lotteriespiel. (V. v. 5. Juli 47.) 262. 
B. 
Bagatellsachen, welche nach §. 28. der Verord. v. 
21. Juli 46. durch cin Mandat ohne Widerspruch erledigt 
werden, in solchen sind die Kosten nach Abschnitt 1. der 
Gebührentare vom 9. Oktbr. 1833. zu entrichten. (A 
K. O. v. 26. Juli 47. Nr. 6.) 322. — zur Gültigkeit 
eines handelgerichtlichen Erkenntnisses in solchen ist die 
Theilnahme von mindesteus drei Richtern erforderlich. 
(G. v. 3. Apr. 47. S. 31.) 188. 
Bahn, Stadt, siehe Chausseebau Nr. 4. 
Balve, Ort, stehe Chausseebau Nr. 23. 
Bank, Königliche, Stempelfreiheit für deren Atteste 
und Quittungen in Vormundschafts- und Kuratelsachen. 
(G. v. 23. Dezbr. 46. S. 3.) 3. 
Banknoten der Preuß. Bank, deren Annahme in Zah- 
lung bei allen öffentlichen Kassen, auch bei den gericht- 
lichen Deposital-Kassen, für den vollen Betrag, auf welchen 
dieselben lauten. (A. K. O. v. 9. Juni 47.) 238. — 
hierdurch werden die Zweifel beseitigt, welche über die 
Aus-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.