Sachregister.
Wanknoten (Forts.)
Auslegung des §S. 33. der Bankordnung v. 5. Okkbr.
1846. sich neuerlich kund gegeben haben (ebend.) 238.
Bauaufsichtsbeamte über die Handarbriter bei
Eiseubahn= und andern öffentlichen Bauten, deren An-
nahme und Verpflichtung mittelst Hanbschlags an Eides-
statt. (V. v. 21. Dezbr. 46. Sö§. 1. 25. u. 20.) 21. 27.
— Rechte und Obliegenheiten derselben. (ebend. S§. Z.
8 —25.) 21. 22.—27. 20. ff.
Bäume, in Gärten, Obstanlagen, Alleen, auf #ckern 2c.,
Swoafe für denjenigen, der von solchen unbesugterweise
Laub abpflückt oder Zweige abbricht, dieselben abhaut
oder beschädigt. (Feldpoliz. Ord. v. 1. Novbr. 47. . 42.
Nr. 5. u. é. 43. Nr. 2.) 384.
Baumpfähle, Strafe für deren Beschädigung oder Zersts-
rung. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. S. 43. Nr. 3.) 384.
Baurendanten, deren Bestellung bei Eisenbahn - und
andern gfentichen, Beuten. (V. v. 21. Dezbr. 46. S. 22.
u. 26.) 26.
Banten, 7*n (Eisenbahn-, Kanal= und Chaussce-
bauten 2c.), allgemeine Anordnungen für die Annahme
und Beaufsichtigung der bei denselben zu beschäftigenden
Handarbeiter. (V. v. 21. Dozbr. 46.) 21—31. — nach
näherer Bestimmung der betreffenden Regierung über
deren Anwendung auch auf andere öffentliche Bauten,
außer den Eisenbahnbauten. (ebend. §. 26.) 27. — auf
Handarbeiter, welche bei handwerksmäßig auszuführenden
Arbciten beschäftigt werden, findet diese Verordnung
keine Anwendung. (ebend. 8. 27.) 7., — als solche
dürsen Fraurnspersonen nur ausnahmsweise unter Zu-
stimmung der Ortspolizeibebörde und nur in gesonderten
Arbeitsstellen beschäftigt werden. lebend. . 2.) 21.—
s. auch Arbeiter. — (Staatsbauten), Ausgabebetrag für dies.
(Hauptverwaltungs-Etat v. 12. März 47. Nr. V. 2.) 166.
Banunterstützungen, Disposltions - Fonds für die-
selben. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. V. 4.)
166.
Beamte, Königl., welchen für die Dauer der Ver-
sammlungen des vercinigten Laudtags oder für einzelne
Sachen desselben Allerhöchster Anstrag geworden, können
bei allen Berathungen des vereinigten Landtags oder
einzelner Stände oder Provinzen desselben gegenwärtig
sein, und, so oft sic es nöthig finden, das Wort ver-
langen. (V. v. 3. Febr. 47. §. 22.) 39. — an den
Abstimmungen nehmen dieselben jedoch keinen Theil, so-
fern sie nicht als Mitglieder des vereinigten Landtags
dazu berechtigt sind. (ebend. §. 22.) 39. — obige Vor-
schristen finden auch auf den vereinigten ständischen Aus-
schuß volle Anwendung. (V. über letz. v. Z. Febr. 47.
5. 10.) 42. — s. auch #mter, öffentliche, Staatsämter,
Gemeindeämter, Landräthe 2c.
1847. 5
Beerdigungen auf sremden Kirchhösen in der Provinz
Westphalen, Anordnungen für dies. mit Rücksicht auf die
Vorschrist des §. 189. Thl. II. Tit. 11. des A. L. R.
(V. v. 15. März 47.) 116.
Begräbnißgelder, von der grohen Berliner Prediger-
und Schullehrer= Wittwenkasse zu zahlen, solche können
nicht mit Arrest belegt werden. (A. K. O. v. 26. Apr.
47.) B6
Begräbnißplätze, südische, Aufbringung der Kosten
für deren Einrichtung und Unterhaltung. (G. v. 23
Juli 47. §S. 58.) 274.
Beleidigungen, während der Dienstleistung der zur
Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung kommandirten
Milstairpersonen verübt, Glaubwürdigkeit der letzteren als
vollgültige Zeugen in den wegen jener eingeleiteten Unter-
suchungen. (G. v. B. Apr. 47.) 196. — bei Pfändungen
wegen felbpolizeilicher Vergehen, solche sollen nach aller
Strenge der Kriminalgesetze bestraft werden — Allg.
L. R. Thl. I. Tit. 14. §. 461. — Geldpolizei-Ord.
v. 1. Novbr. 47. S. 75.) 391. 393.
Belgien, Königreich, lbereinkunft des deutschen Zoll-
und Handelsvereins mit dems. wegen gegenseitiger Unter-
drückung des Schleichhandels, (vom 260. Juni 46.)
5—20. — Dauer ders. bis zum 1. Janr. 1851. und
serner von einem Jahre zum andern, wenn keine gleich-
zeitige Kündigung des vorangegangenen Handels= und
Schiffsahrtsvertrags v. 1. Septbr. 1844. erfolgt. (ebend.
Art. 16.) 17.
Bergegelder, Streitigkeiten über Ansprüche auf solche
gehören zur Kompetenz der Handelsgerichte. (G. v. 3.
Apr. 47. 8. 19.) 186.
Bergische Landestheile, vormalige, die Art. 72. bis 79.
des für dies. ergangenen Dekreto wegen Errichtung der
Fabrifgerichte v. 17. Dezbr. 1811. werden aufgehoben.
(V. v. 18. Aug. 47. J. 19. Nr. 1.) 341. — Erneue-
rung der von Gewerbetreibenden im Herzogthum Berg
gefübrten Fabrikzeichen für Eisen = und Stahlwaaren.
(ebend. §S. 17.) 340.
Bergwerks-Verwaltung, Einnahmen und Ausgaben
derselben. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. 4.)
138. f.
Berlin, Haupt- und Residenzstadt, Erhebung einer
Steuer von dem in dieselbe eingehenden Wildpret zum
Besten der städtischen Armenkasse. (A. K. O. v. 8. März
47.) 195. — bei solcher sind die zum Schutzt der Schlacht-
steuer bestehenten Strafbestimmungen in Anwendung zu
bringen. (ebend.) 195. — von dem zum Zollvereine nicht
gehörigen Auslande eingehend, in wie fern solches von
dieser Steuer befreit bleibt. (ebend.) 195. — Berliner
Prediger- und Schulsehrer -- Dittwenkasse, großc, aller-
höchste Bestätigung deren Statuten. (A. K. O. v. 26.
Apr.