Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

Sachregister. 
Wanknoten (Forts.) 
Auslegung des §S. 33. der Bankordnung v. 5. Okkbr. 
1846. sich neuerlich kund gegeben haben (ebend.) 238. 
Bauaufsichtsbeamte über die Handarbriter bei 
Eiseubahn= und andern öffentlichen Bauten, deren An- 
nahme und Verpflichtung mittelst Hanbschlags an Eides- 
statt. (V. v. 21. Dezbr. 46. Sö§. 1. 25. u. 20.) 21. 27. 
— Rechte und Obliegenheiten derselben. (ebend. S§. Z. 
8 —25.) 21. 22.—27. 20. ff. 
Bäume, in Gärten, Obstanlagen, Alleen, auf #ckern 2c., 
Swoafe für denjenigen, der von solchen unbesugterweise 
Laub abpflückt oder Zweige abbricht, dieselben abhaut 
oder beschädigt. (Feldpoliz. Ord. v. 1. Novbr. 47. . 42. 
Nr. 5. u. é. 43. Nr. 2.) 384. 
Baumpfähle, Strafe für deren Beschädigung oder Zersts- 
rung. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. S. 43. Nr. 3.) 384. 
Baurendanten, deren Bestellung bei Eisenbahn - und 
andern gfentichen, Beuten. (V. v. 21. Dezbr. 46. S. 22. 
u. 26.) 26. 
Banten, 7*n (Eisenbahn-, Kanal= und Chaussce- 
bauten 2c.), allgemeine Anordnungen für die Annahme 
und Beaufsichtigung der bei denselben zu beschäftigenden 
Handarbeiter. (V. v. 21. Dozbr. 46.) 21—31. — nach 
näherer Bestimmung der betreffenden Regierung über 
deren Anwendung auch auf andere öffentliche Bauten, 
außer den Eisenbahnbauten. (ebend. §. 26.) 27. — auf 
Handarbeiter, welche bei handwerksmäßig auszuführenden 
Arbciten beschäftigt werden, findet diese Verordnung 
keine Anwendung. (ebend. 8. 27.) 7., — als solche 
dürsen Fraurnspersonen nur ausnahmsweise unter Zu- 
stimmung der Ortspolizeibebörde und nur in gesonderten 
Arbeitsstellen beschäftigt werden. lebend. . 2.) 21.— 
s. auch Arbeiter. — (Staatsbauten), Ausgabebetrag für dies. 
(Hauptverwaltungs-Etat v. 12. März 47. Nr. V. 2.) 166. 
Banunterstützungen, Disposltions - Fonds für die- 
selben. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. V. 4.) 
166. 
Beamte, Königl., welchen für die Dauer der Ver- 
sammlungen des vercinigten Laudtags oder für einzelne 
Sachen desselben Allerhöchster Anstrag geworden, können 
bei allen Berathungen des vereinigten Landtags oder 
einzelner Stände oder Provinzen desselben gegenwärtig 
sein, und, so oft sic es nöthig finden, das Wort ver- 
langen. (V. v. 3. Febr. 47. §. 22.) 39. — an den 
Abstimmungen nehmen dieselben jedoch keinen Theil, so- 
fern sie nicht als Mitglieder des vereinigten Landtags 
dazu berechtigt sind. (ebend. §. 22.) 39. — obige Vor- 
schristen finden auch auf den vereinigten ständischen Aus- 
schuß volle Anwendung. (V. über letz. v. Z. Febr. 47. 
5. 10.) 42. — s. auch #mter, öffentliche, Staatsämter, 
Gemeindeämter, Landräthe 2c. 
1847. 5 
Beerdigungen auf sremden Kirchhösen in der Provinz 
Westphalen, Anordnungen für dies. mit Rücksicht auf die 
Vorschrist des §. 189. Thl. II. Tit. 11. des A. L. R. 
(V. v. 15. März 47.) 116. 
Begräbnißgelder, von der grohen Berliner Prediger- 
und Schullehrer= Wittwenkasse zu zahlen, solche können 
nicht mit Arrest belegt werden. (A. K. O. v. 26. Apr. 
47.) B6 
Begräbnißplätze, südische, Aufbringung der Kosten 
für deren Einrichtung und Unterhaltung. (G. v. 23 
Juli 47. §S. 58.) 274. 
Beleidigungen, während der Dienstleistung der zur 
Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung kommandirten 
Milstairpersonen verübt, Glaubwürdigkeit der letzteren als 
vollgültige Zeugen in den wegen jener eingeleiteten Unter- 
suchungen. (G. v. B. Apr. 47.) 196. — bei Pfändungen 
wegen felbpolizeilicher Vergehen, solche sollen nach aller 
Strenge der Kriminalgesetze bestraft werden — Allg. 
L. R. Thl. I. Tit. 14. §. 461. — Geldpolizei-Ord. 
v. 1. Novbr. 47. S. 75.) 391. 393. 
Belgien, Königreich, lbereinkunft des deutschen Zoll- 
und Handelsvereins mit dems. wegen gegenseitiger Unter- 
drückung des Schleichhandels, (vom 260. Juni 46.) 
5—20. — Dauer ders. bis zum 1. Janr. 1851. und 
serner von einem Jahre zum andern, wenn keine gleich- 
zeitige Kündigung des vorangegangenen Handels= und 
Schiffsahrtsvertrags v. 1. Septbr. 1844. erfolgt. (ebend. 
Art. 16.) 17. 
Bergegelder, Streitigkeiten über Ansprüche auf solche 
gehören zur Kompetenz der Handelsgerichte. (G. v. 3. 
Apr. 47. 8. 19.) 186. 
Bergische Landestheile, vormalige, die Art. 72. bis 79. 
des für dies. ergangenen Dekreto wegen Errichtung der 
Fabrifgerichte v. 17. Dezbr. 1811. werden aufgehoben. 
(V. v. 18. Aug. 47. J. 19. Nr. 1.) 341. — Erneue- 
rung der von Gewerbetreibenden im Herzogthum Berg 
gefübrten Fabrikzeichen für Eisen = und Stahlwaaren. 
(ebend. §S. 17.) 340. 
Bergwerks-Verwaltung, Einnahmen und Ausgaben 
derselben. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. 4.) 
138. f. 
Berlin, Haupt- und Residenzstadt, Erhebung einer 
Steuer von dem in dieselbe eingehenden Wildpret zum 
Besten der städtischen Armenkasse. (A. K. O. v. 8. März 
47.) 195. — bei solcher sind die zum Schutzt der Schlacht- 
steuer bestehenten Strafbestimmungen in Anwendung zu 
bringen. (ebend.) 195. — von dem zum Zollvereine nicht 
gehörigen Auslande eingehend, in wie fern solches von 
dieser Steuer befreit bleibt. (ebend.) 195. — Berliner 
Prediger- und Schulsehrer -- Dittwenkasse, großc, aller- 
höchste Bestätigung deren Statuten. (A. K. O. v. 26. 
Apr.
	        
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