8 Sachregister.
Cenusur-Edift, (Forts.)
Verantwortlichkeit der Verfasser, Herausgeber ober Ver-
leger der mit Genehmigung in den Bumdesstaaten er-
schienenen Zeitungen, Zeitschristen und Schriften nicht
über zwanzig Bogen, nach den Landesgesetzen der ein-
zelnen Bundesstaaten. (Patent v. 8. Apr. 47.) 189.
Censurgebühren, Staats - Einnahme= Betrag ders.
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. 12. lit. b.) 130.
Censurverwaltung, Ausgabebetrag für dieselbe.
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. III. 2. e.) 150.
Centealbehörden, Befugniß ders. zur Erhebung des
Kompetenzkonflikts. (G. v. 8. Apr. 47. 8. 3.) 170.
Certifikate, deren Ausfertigung von den Handelsge-
richten. (G. v. J. Apr. 47. S. 24.) 187.
Chausseebau,
I. im Allgemeinen.
— Ausgabebeträge für die Unterhaltung und den Neubau
der Chausseen. (Haupt- Finanz-Etat v. 12. März 47.
Nr. III. 7. I##. C.) 164. — Betrag zur Verzinsung und
Tilgung der behufs des Chaussee-Neubaues aufgenomme-
nen Kapitalien, als Passivum der General-Staatskasse.
(ebendas. Nr. II. S.) 152. — ollgemeine Anordnungen
für die Annahme und Beaussichtigung der bei demselben
zu beschäftigenden Handarbeiter. (V. v. 21. Dezbr. 46.)
21—31. — nach näherer Bestimmung der betreffenden
Regierung über die Anwendung ders. bei einzelnen der-
artigen Bauten. (ebend. §. 20.) 27.
II. Ausführung desselben auf einzelnen
Straßenzügen und Straßenstrecken,
und zwar
A. in der Provinz Brandenburg.
1) im Ruppiner Kreise, zu dessen Ausführung wünd
den Ruppiner Kreisständen eine Anleihe von 130,000
Thlr. gegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender,
mit 4 Prozent jährlich zu verzinsender Kreisobliga-
tionen zu gleichem Betrage, 8 (Allerh. Pri-
vil. v. 1. Novbr. 47.) 399 —
in dem Templiner *m %% dem Kreistags-
beschlusse vom 23. Mai 1846., zu dessen Ausfüh-
rung wird den Templiner Kreisständen eine Anleihe
von 104,000 Thlr. gegen Auefertigung auf den In-
haber lautender, mit 4 Prozent jährl. zu verzinsender
Kreisobligationen zu gleichem Betrage, gestattet.
(Allerh. Privil, v. 2. Aug. 47.) 332 — 334.
im Königsberger Rreise der Neumark, durch
die Kreisstände des gedachten Kreises, gegen Gewäh-
rung angemessener Prämien, mit Bewilligung des
Rechts der Expropriation und des Rechts der Ent-
nehmung von Feldsteinen, Kies und Sand von benach-
barten Grundstücken für dens., nach den Bestimmun-
gen der A. K. O. v. 11. Juni 1825. (A. K. O. v.
13
S—
S
1847.
Ebausseeban, (Forts.)
44. Mai 47.) 235.
B. in der Provinz Hommern.
4) im Anklamer und Ukermünder Kreise, refp. von
Anklam nach der Demminer Kreisgrenze auf Klempe-
now, bei Brest, und von Borkenfriede nach Uler-
münde, mit Allerhöchster Bewilligung des Rechts
der Expropriation und des Rechts der Entnehmung
von Feldsteinen, Sand und Kies von benachbarten
Grundstücken für dens. nach den Bestimmungen der
A. K. O. v. 11. Juni 1825. (A. K. O. v. 28.
Mai 47.) 240. — Erhebung eines Chausseegeldes
nach dem Tarif für Staatschausseen, nebst Anwendung
der für letzt. bestehenden polizeilichen Bestimmungen.
(ebend.) 240. — zur Ausfihrung desselben wird den
Anklamer Kreisständen eine Anleihe von 73,000 Thlr.
gegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An-
klamer Kreisobligationen zu gleichem Betrage, nebst
4 Prozent jährl. Verzinsung, gestattet. (Allerh. Pri-
vi#l. v. 30. Juli 47.) 329. 330. — deegl. den Uker-
münder Kreisständen eine Anleihe von 27,000 Thlr. zu
gleichem Behuf und unter denselben Bedingungen.
(Allerh. Privil. v. 30. Juli 47.) 31.
von Stargard nach Dölitz und deren eventuelle
Fortsetzung in der Richtung auf Bernstein, so wie
von Hohenkrug über Schützenaue nach Pyriß
und deren eventuelle Fortsetzung bis an die Neu-
märkische Grenze in der Richtung auf Soldbin,
deren Ausführung von den Ständen des Saapiger
und wyritzer Kreises, mit Allerhöchster Bewilligung
des Expropriationsrechts und des Rechts der Ent-
nahme von Chaussee = Neubau= und Unterhaltungs-=
Materialien von benachbarten Grundstücken nach den
Bestimmungen der A. K. O. v. 11. Juni 1825.
(A. K. O. v. 20. Juli 47.) 324. — Erhebung
eines Chausseegeldes auf der Straße von Stargard
nach Dölitz und Bernstein nach dem Tarif für
Staatschausseen, nebst Anwendung der für letztere
bestehenden polizeilichen Bestimmungen. (ebend.) 324.
) von Bahn nach Greiffen hagen, dessen Ausführung
durch die Stände des Greiffenhagener Kreises, mit
Verleihung des Rechts der Expropriation, sowie des
Rechts der Entnahme von Chaussee - Neubau= und
Unterhaltungs-Materialien von benachbarten Grund-
stücken, nach den Vorschriften der Verord. v. 11.
Juni 1825. (A. K. O. v. 29. Oktbr. 47.) 398. —
desgl. zur Erhebung eines Chausseegeldes nach dem
für die Staats-Chausseen geltenden Chausseegeld-
Tarif v. 29. Febr. 1840. und unter Anwendung aller
für die Staats-Chausseen bestehenden polizeilichen
Bestimmungen, insbesondere der Vrrord. v. 7. Juni
1844.
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