Sachregister. 1847.
Cbausseeban, (Forts.)
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844., wegen Untersuchung und Bestrafung der
Chaussee-Kontraventionen, auf obige Straße. (ebend.)
398. — zur Ausführung dieses Chausseebaues wird
den Greiffenhagener Kreisständen eine Anleihe von
60,000 Thlr., gegen Ausfertigung auf den Inhaber
lautender, mit 4 Prozent jährlich zu verzinsender
Kreisobligationen zu Aichen. „atrage, gestattet.
(Allerh. Privil, v. 29. Oftbr. 47.) 3
von Plathe durch den ruoimnberger Kreis
über Greiffenberg und Treptow a. R. in der Rich-
tung auf Colberg, von den Ständen des Greiffen-
berger Kreises unternommen, mit Bewilligung des
Rechts der Expropriation und des Rechts der Ent-
nehmung von Feldsteinen, Sand und Kies von benach-
barten Grundstücken für dens. nach den Bestimmun-
gen der A. K. O. v. 11. Juni 1825. (M. K. O.
v. 11. Juni 47.) 255. — Erhebung eines Chaussee-
geldes nach dem Tarif für Staats -Chausseen, nebst
Anwendung der für letztere bestehenden polizeilichen
Bestimmungen. (ebend.) 255
von Sierakowice bis zur Stettin-Danziger Chaussee
von Zezenow nach Stolp, zur Ausführung desselben
wird den Stolper Kreisständen eine Anleihe von
120,000 Thlr., gegen Ausfertigung auf den Inhaber
lautender, mit 3, Prozent jährlich zu verzinsender
Kreisohligationen zu gleichem Betrage, gestattet.
(Allerh. Privil, v. 18. Aug. 47.) 351 —3352.
C. iun der Provinz Schlesien.
von Brieg nach Gülchen, wegen der dem Aktien-
verein für denselben und die Unterhaltung der
Chaussee bewilligten fiskalischen Vorrechte. (A. K. O.
v. 1. März 47.) 114. — Erhebung eines Chaussee-
geldes nach dem jederzeit für die Staats- Chausseen
geltenden Tarise zur Unterhaltung dieser Chaussee.
(ebend.) 114. — Allerhöchste Bestätigung des Sta-
tuts des Aktienvereins für dens., v. 1. März 47.
(Minist.-Bekanntmach. v. 14. März 47.) 115.
von Glatz nach Neurode, Breslauer Regie-
wungebezirks, durch die Kreisstände des Glatzer
Kreises, Verleihung des Rechts zur Entnehmung von
Chausseebau-Materialien von benachbarten Grund-
stücken zu dessen künftiger Unterhaltung gegen Ver-
gütung nach den Bestimmungen der Verord. v.
11. Juni 1825. (A. N. O. v. 23. Oktbr. 46.) 1. —
desgl. zur Erhebung des Chausseegeldes für 3 Meilen
nach dem jederzeit für die Staats-Chausseen gel-
tenden Tarise. (ebend.) 1. — Anwendung aller für
die letztern bestehenden polizeilichen Bestimmungen,
insbesondere der Verord. v. 7. Juni 1844., wegen
Jahrgang 1847.
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Chausseeban, (Forts.)
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Untersuchung und Bestrafung der Chaussee-Kontra-
ventionen, auf obige Straße. (ebend.) 1.
von Strehlen über Münsterberg nach Patschkau,
dessen Ausführung durch den dafür genehmigten
Aktienverein, mit Verleihung des Rechts der Expro-
priation, sowie des Rechts der Entnahme von
Chaussee-Neubau= und Unterhaltungs-Materialien von
benachbarten Grundstücken, nach den Vorschriften der
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r—
Verordnung v. 11. Juni 1825. (A. K. O. v. 17.
Oktbr. 47.) 374. — desgl. zur Erhebung des Chaussee-
gelbes nach dem für die Staats-Chausseen geltenden
Tarif v. 29. Febr. 1840. (ebend.) 374. — Anwen-
dung aller für die letztern bestehenden polizeilichen
Bestmmungen, insbesondere der Verord. v. 7. Juni
1844. wegen Untersuchung und Bestrafung der Chaussee-
Kontraventionen, auf obige Straße. (ebend.) 374. —
Ministerial-Bekanntmachung über die Allerhöchste Be-
stätigung des Statuts des Aktienvereins für die
Strehlen--Patschkauer Chaussee (v. 31. Oktbr. 47.) 374.
von Ratibor nach der Landesgrenze bei Klinge-
beutel, zu solchem und zur Unterhaltung dieser
Chaussee werden den Kreisständen des Ratiborer
Kreises das Expropriationerecht, die Entnehmung be-
nöthigter Chausseebaumaterialien von benachbarten
Grundstücken und das Recht zur Erhebung des Chaussee-
geldes nach dem für die Staats-Chausseen geltenden
Chausseegeld = Tarif vom 29. Febr. 1840. verliehen.
(A. K. O. v. 29. Janr. 47.) 105.
von Nicolai über Pleß bis an die Landesgrenze
bei Goczalkowiß, dessen Ausführung durch den
dafür genehmigten Aktienverein, mit Verleihung des
Rechts der Expropriation, sowie des Rechts der Ent-
nahme von Chaussee = Neubau- und Unterhaltungs-
Materialien von benachbarten Grundstücken, nach den
Vorschristen der Verordnung v. 11. Juni 1825.
(A. K. O. v. 26. Febr. 47.) 117. — desgl. zur Er-
hebung des Chaussergeldes nach dem für die Staats-
Chausseen geltenden Chausseegeld-Tarif v. 29. Febr.
1840. (ebend.) 117. — Anwendung aller für die
letztern bestehenden polizeilichen Bestimmungen, ins-
besondere der Verord. v. 7. Juni 1844. wegen
Untersuchung und Bestrafung der Chaussee-Kontra-
ventionen, auf obige Straße. (ebend.) 117.— Mini-
sterial-Bekanntmachung über die unter dem 26. Febr.
47. erfolgte Allerhöchste Bestätigung des Statuts des
Aktienvereins für den vorgedachten Chausseebau (v.
28. März 47.) 119.
von Glogau über Beuthen nach Neusalz, dessen
Ausführung durch den dafür genehmigten Aktienver-
ein, mit Verleihung des Rechts der Expropnation, so-
b wie