Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

12 Sachregister. 1847. 
Deichhauptlente, in der Altmark, (Forts.) 
Versammlungen zu ihrer Kognition gelangenden Kontra- 
ventionen gegen die Vorschriften der Altmärkischen Deich- 
ordnungen. (V. v. 25. Janr. 47.) 76. — Rekurs 
gegen deren Straffestsetzungen an die Regierung zu 
Magdeburg. (ebend. §. 2.) 76. 
Deichkommissarien, im Regierungsbezirke Magde- 
burg, Befugnisse ders. in Bestrafung der Nachlässigkeiten 
der ihnen untergebenen Deich-Wachtmannschaften, so wie 
der Nachlässigkeiten und des Ungehorsams der zur Ver- 
theidigung der Deiche berufenen Hilfsmannschaften. 
A. K. O. v. 30. Apr. 47.) 210. — die Strafooll- 
** selbst soll durch die Landräthe erfolgen. (ebend.) 210. 
Deichschane, neue auf dem linken Rheinufer zwischen 
Neuß und Rheinberg, deren Organisation. (V. v. 7 
Mai 38.) 100— 109. — Bildung von sechs Deich- 
schauen und deren Verbindung zum Schaubezirke Uer- 
dingen. (ebend. S§. 1. u. 2.) 106. 107. — Ausstellung 
und Bekanntmachung von Verzeichnissen der am Deich- 
schutz theilnehmenden einzelnen Grundstücke, ihrer Größen 
und Erträge (Parzellarkataster), so wie der dieselben 
besltzenden Personen (summarische Mutterrollen) durch 
die Regierung zu Düsseldorf. (ebend. §. 4.) 107. — 
weiteres Verfahren mit dens. und Entscheidung der Rekla- 
mationen gegen solche durch die Regierung in Düssel- 
dors, in der Rekursinstanz durch das Finanzministerium. 
(ebend. SS. 5— 7.) 107. 108. — Wahl der Deichgräfen 
und Heimräthe und Regulirung deren Besoldungen und 
näherer Dienstvorschriften. (ebend. §§. 7—9.) 108. — 
Errichtung von Deichdirektionen, deren jede aus einem 
Deichgräfen, zwei Deputirten und Heimräthen besteht. 
(ebend. §F. 8. 9. u. 17.) 108. 109. — Befugnisse ders. 
(ehend. §. 10.) 108. — Ernennung eines Deichschrei- 
bers, Deichboten und soweit es nöthig ist, Damm-= und 
Schleusenwärter. (ebend. §. 10.) 108. — Verwaltung 
der Deichkasse. (ebend. §. 10.) 108. — Übernahme von 
Deichämtern auf ein Jahr. (§. 11.) 109. — Auf- 
bringung der Deichlasten und Kosten. (ebend. §#. 7. 
12 — 14. 16.) 108. 109. — Regulirung des Kassen- 
wesens durch Etat und Rechnungslegung. (ebend. §S. 15.) 
109. — Eindeichung der Grundstücke der Katastergemein- 
den Strümp, Lank und Langst, unter Aufhebung der im 
5§. 2. Nr. 1. u. 2. obiger Verordnung v. 7. Mai 38. 
entgegenstehenden Bestimmungen. (V. v. 5. Febr. 47.) 106. 
Dekan, an den Universitäten, von dem Amte eines sol- 
chen bleiben die Juden ausgeschlossen. (G. v. 23. Juli 
47. . 2.) 263. 
Denunzlanten-Antheill, solchen können Feldhüter und 
Ehrenseldhüter (Feldherren) für angezeigte Feldfrevel nicht 
beziehen. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. §. 51. 
Nr. 3.) 386 
Depofital-Extrakte, gerichtliche, in Vormundschafts- 
und Kuratelsachen, Stempel- und Gebührenfreiheit für 
solche. (G. v. 23. Dezbr. 46. SS. J. u. 4.) 3. 4. 
Depositalkassen, gerichtliche, dies. sind unter allen Um- 
ständen verpflichtet, die Noten der Preußischen Bank für 
den vollen Betrag, auf welchen dieselben lauten, in 
Zahlung anzunehmen. (A. K. O. v. 9. Juni 47.) 238. 
Deputation, ständische, für das Staatsschuldenwesen, 
s. ständische Deputation. 
Deutsche Bundesversammlung, s. Bundestags- 
Beschlüsse. 
Denutsche Reichsstände, vormalige, s. Reichsstände. 
Dienstboten, s. Gesinde. 
Dienst-Emolumente, Gebühren, die als jene einem 
Beamten angewiesen sind, können auch in Vormund- 
schafts= und Kuratelsachen zum Ansatz kommen. (G. 
v. 23. Dezbr. 46. S. 4.) 4. 
Dienstentlassung, Vewirkung ders. seitens der dem 
Handelsstande angehörenden Mitglieder der Handels- 
gerichte. (G. v. 3. Apr. 47. §. 13.) 184. — Ver- 
fahren bei deren Verhängung gegen Justizkommissarien, 
Advokaten und Notarien. (V. v. 30. Apr. 47. SF. 5. 
11. 12. 16. 17. 18.) 197. 198. 199. — die Ausfüh- 
rung der darauf gerichteten Erkenntnisse des Ehrenraths 
ist bei dem betreffenden Landes-Justizkollegium zu bean- 
tragen. (ebend. §. 18.) 199. — einzelner Mitglieder 
des Vorstandes der Synagogengemeinden, wegen vorsätz- 
licher Pflichtwidrigkeit oder wiederholter Dienstvernach- 
lässigungen durch Beschluß der Regierung, nach voran- 
gegangener administrativer Untersuchung. (G. v. 23. Juli 
47. §. 43.) 271. 
Dienstberrschaften, haften für die zu ihrem Vor- 
theile von ihren Dienstleuten begangenen Feldfrevel, rück- 
sichtlich der Pfandgelder, Entschädigungen, Kosten und 
Geldbußen. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. §S. 49.) 
386. 
Dinxperlo-Bochbolder Chaussee, s. Chaussee- 
bau Nr. 21. 
Disziplinar-Strafen, deren Verhängung gegen 
Justizkommissarien, Advokaten und Notarien von dem 
unter denselben bestehenden Ehrenrathe. (V. v. 30. Apr. 
47. S#S 2. 12 — 14.) 197. 198. — in der Befugniß 
der Gerichte, jene zu ihrer Schuldigkeit anzuhalten und 
mit Ordnungsstrasen zu belegen, wird dadurch nichte 
geändert. (ebend. §. .) 197. 
Diszivplinar= Untersachungen, gegen Jukizkom-- 
missarien, Advokaten und Notare, deren Führung vor 
dem unter dens. gebildeten Ehrenrathe. (V. v. 30. Apr. 
47. SS. 2 —w 19.) 197—199. 
Dölig, Ort, s. Chausseebau Nr. 5. 
Domainen, die Zustimmung des vereinigten Landtags 
zu
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.