12 Sachregister. 1847.
Deichhauptlente, in der Altmark, (Forts.)
Versammlungen zu ihrer Kognition gelangenden Kontra-
ventionen gegen die Vorschriften der Altmärkischen Deich-
ordnungen. (V. v. 25. Janr. 47.) 76. — Rekurs
gegen deren Straffestsetzungen an die Regierung zu
Magdeburg. (ebend. §. 2.) 76.
Deichkommissarien, im Regierungsbezirke Magde-
burg, Befugnisse ders. in Bestrafung der Nachlässigkeiten
der ihnen untergebenen Deich-Wachtmannschaften, so wie
der Nachlässigkeiten und des Ungehorsams der zur Ver-
theidigung der Deiche berufenen Hilfsmannschaften.
A. K. O. v. 30. Apr. 47.) 210. — die Strafooll-
** selbst soll durch die Landräthe erfolgen. (ebend.) 210.
Deichschane, neue auf dem linken Rheinufer zwischen
Neuß und Rheinberg, deren Organisation. (V. v. 7
Mai 38.) 100— 109. — Bildung von sechs Deich-
schauen und deren Verbindung zum Schaubezirke Uer-
dingen. (ebend. S§. 1. u. 2.) 106. 107. — Ausstellung
und Bekanntmachung von Verzeichnissen der am Deich-
schutz theilnehmenden einzelnen Grundstücke, ihrer Größen
und Erträge (Parzellarkataster), so wie der dieselben
besltzenden Personen (summarische Mutterrollen) durch
die Regierung zu Düsseldorf. (ebend. §. 4.) 107. —
weiteres Verfahren mit dens. und Entscheidung der Rekla-
mationen gegen solche durch die Regierung in Düssel-
dors, in der Rekursinstanz durch das Finanzministerium.
(ebend. SS. 5— 7.) 107. 108. — Wahl der Deichgräfen
und Heimräthe und Regulirung deren Besoldungen und
näherer Dienstvorschriften. (ebend. §§. 7—9.) 108. —
Errichtung von Deichdirektionen, deren jede aus einem
Deichgräfen, zwei Deputirten und Heimräthen besteht.
(ebend. §F. 8. 9. u. 17.) 108. 109. — Befugnisse ders.
(ehend. §. 10.) 108. — Ernennung eines Deichschrei-
bers, Deichboten und soweit es nöthig ist, Damm-= und
Schleusenwärter. (ebend. §. 10.) 108. — Verwaltung
der Deichkasse. (ebend. §. 10.) 108. — Übernahme von
Deichämtern auf ein Jahr. (§. 11.) 109. — Auf-
bringung der Deichlasten und Kosten. (ebend. §#. 7.
12 — 14. 16.) 108. 109. — Regulirung des Kassen-
wesens durch Etat und Rechnungslegung. (ebend. §S. 15.)
109. — Eindeichung der Grundstücke der Katastergemein-
den Strümp, Lank und Langst, unter Aufhebung der im
5§. 2. Nr. 1. u. 2. obiger Verordnung v. 7. Mai 38.
entgegenstehenden Bestimmungen. (V. v. 5. Febr. 47.) 106.
Dekan, an den Universitäten, von dem Amte eines sol-
chen bleiben die Juden ausgeschlossen. (G. v. 23. Juli
47. . 2.) 263.
Denunzlanten-Antheill, solchen können Feldhüter und
Ehrenseldhüter (Feldherren) für angezeigte Feldfrevel nicht
beziehen. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. §. 51.
Nr. 3.) 386
Depofital-Extrakte, gerichtliche, in Vormundschafts-
und Kuratelsachen, Stempel- und Gebührenfreiheit für
solche. (G. v. 23. Dezbr. 46. SS. J. u. 4.) 3. 4.
Depositalkassen, gerichtliche, dies. sind unter allen Um-
ständen verpflichtet, die Noten der Preußischen Bank für
den vollen Betrag, auf welchen dieselben lauten, in
Zahlung anzunehmen. (A. K. O. v. 9. Juni 47.) 238.
Deputation, ständische, für das Staatsschuldenwesen,
s. ständische Deputation.
Deutsche Bundesversammlung, s. Bundestags-
Beschlüsse.
Denutsche Reichsstände, vormalige, s. Reichsstände.
Dienstboten, s. Gesinde.
Dienst-Emolumente, Gebühren, die als jene einem
Beamten angewiesen sind, können auch in Vormund-
schafts= und Kuratelsachen zum Ansatz kommen. (G.
v. 23. Dezbr. 46. S. 4.) 4.
Dienstentlassung, Vewirkung ders. seitens der dem
Handelsstande angehörenden Mitglieder der Handels-
gerichte. (G. v. 3. Apr. 47. §. 13.) 184. — Ver-
fahren bei deren Verhängung gegen Justizkommissarien,
Advokaten und Notarien. (V. v. 30. Apr. 47. SF. 5.
11. 12. 16. 17. 18.) 197. 198. 199. — die Ausfüh-
rung der darauf gerichteten Erkenntnisse des Ehrenraths
ist bei dem betreffenden Landes-Justizkollegium zu bean-
tragen. (ebend. §. 18.) 199. — einzelner Mitglieder
des Vorstandes der Synagogengemeinden, wegen vorsätz-
licher Pflichtwidrigkeit oder wiederholter Dienstvernach-
lässigungen durch Beschluß der Regierung, nach voran-
gegangener administrativer Untersuchung. (G. v. 23. Juli
47. §. 43.) 271.
Dienstberrschaften, haften für die zu ihrem Vor-
theile von ihren Dienstleuten begangenen Feldfrevel, rück-
sichtlich der Pfandgelder, Entschädigungen, Kosten und
Geldbußen. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. §S. 49.)
386.
Dinxperlo-Bochbolder Chaussee, s. Chaussee-
bau Nr. 21.
Disziplinar-Strafen, deren Verhängung gegen
Justizkommissarien, Advokaten und Notarien von dem
unter denselben bestehenden Ehrenrathe. (V. v. 30. Apr.
47. S#S 2. 12 — 14.) 197. 198. — in der Befugniß
der Gerichte, jene zu ihrer Schuldigkeit anzuhalten und
mit Ordnungsstrasen zu belegen, wird dadurch nichte
geändert. (ebend. §. .) 197.
Diszivplinar= Untersachungen, gegen Jukizkom--
missarien, Advokaten und Notare, deren Führung vor
dem unter dens. gebildeten Ehrenrathe. (V. v. 30. Apr.
47. SS. 2 —w 19.) 197—199.
Dölig, Ort, s. Chausseebau Nr. 5.
Domainen, die Zustimmung des vereinigten Landtags
zu