Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

Sachregister. 1847. 15 
Ebrenuratb, (Forts.) 
65. 5— 11.) 197. 198. — Abfassung des Straferkennt- 
nisses oder Beschlusses und abschristliche Zufertigung 
desselben an den Angeklagten und den Staatsanwalt. 
(ebend. Ss. 12— 14.) 198. — Rekursverfahren gegen 
die Entscheidungen des Ehrenraths. (ebend. S§6. 15—17.) 
199. — Ausführung der letztern. (ebend. 8. 18.) 199. 
— Aufbringung der nur zum Ansatz kommenden baaren 
Auslagen und Verwendung der aufkommenden Geld- 
strasen. (ebend. S. 19.) 199. — gemeine oder Amts- 
verbrechen, die zur Kenntniß des Ehrenraths kommen, 
müssen zur Kognition der kompetenten Gerichte gebracht, 
und diesen das weitere Verfahren überlassen werden. 
(ebend. S. 20.) 199. 
Eprenrechte, Personen, welche durch ein strafgericht- 
liches Erkenntniß rechtskräftig derselben für verlustig er- 
klärt ind, bleiben von der Ausübung ständischer Rechte 
gänzlich ausgeschlossen. (G. v. 23. Juli 47. §S. 1.) 279. 
SEid, nothwendiger, wer zur Ableistung eines solchen für 
unfähig erklärt worden, ist von der Ausübung ständischer 
Rechte 6ah ausgeschlossen. (G. v. 23. Juli 47. §. 1. 
Nr. 2.) 27 
Eeiweunlstans, seitens der Mitglieder der ständischen 
Deputation für das Staatsschuldenwesen bei deren Ein- 
berufung auf die Erfüllung der ivurr obliegenden Pflich- 
ten. (V. v. Z. Febr. 47. 8. 3.) 
Eigenthumsrechte, ennns des ständischen Bei- 
raths zu Geseßen über solche, siehe Gesetze. 
Einfriedigungen, Strafen für deren Beschädigung 
oder Zerstörung. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. 
5. 43. Nr. 2. und 3.) 384. 
Eingangszoll (Eingangszölle), deren Regulirung ohne 
Zustimmung des vereinigten Landtags. (V. v. Z. Febr. 47. 
9. 9.) 36. — vom ausländischen Zucker und Sirop, 
durch die A. K. O. v. 1. Juli 1844. für den Zeitraum 
vom 1. Septbr. 1844. bis dahin 1847. festgesetzt, soll 
noch v. 1. Septbr. 1847. bis dahin 1848. unverändert 
zur Anwendung kommen. (A. K. O. v. 25. Juni 47.) 
241. — Ermäßigung desselben für Ol in Fässern von 
1 Thlr. 20 sgr. auf 1 Thlr. 10 sgr. für den Zentner. 
(A. K. O. v. 3. Mai 47.) 239. 
Einnahme-Ansfälle, Ausgabebetrag zur lbertragung 
ders. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. V. ö. ) 166. 
Einnahme-Etat, Staats-, allgemeiner, siehe Etat. 
Eistrietsgeld, dürsen Svnagogen-Gemeinden von neu 
anzgiehenden Juden auch an denjenigen Orten, wo solches 
bisher üblich gewesen, künstig nicht mehr sordern. (G. v. 
23. Juli 47. §s. 58.) 275. 
Essenbabs-Arbeiter (Handarbeiter), deren Annahme, 
Beschästigung und Beaufslichtigung bei dem Bau von 
Eisenbahnen. (V. v. 21. Dezbr. 46.) 21.— 31. — als 
Eisenbahn-Arbeiter, (Forts.) 
solche gelten alle für den Bahnbau beschästigten Arbei- 
ter, sie mögen von den Eisenbahndirektionen unmittelbar 
oder durch Entrepreneurs angestellt sein. (ebend. §. 24.) 
27. — auf Handarbeiter, welche bei handwerksmäßig 
auszuführenden Arbeiten beschäftigt werden, sindet diese 
Verordnung keine Anwendung. (ebend. §. 27.) 27. — 
als solche dürfen Frauenspersonen nur ausnahmsweise 
unter Zustimmung der Orts- Polizeibehörde und nur in 
gesonderten Arbeitsstellen beschäftigt werden. (ebend. S. 2.) 
21. — siehe auch Arbeiter, desgl. Krankenkassen. 
Eisenb#(Eisenbahn-Anlagen, Eisenbahn-Unterneh- 
mungen durch Aktiengesellschaften.) 
I. Allgemeine Bestimmungen und Anordnungen 
für dieselben. 
— Gerichtsstand der Aktien-Gesellschaften für solche bei Ent- 
schädigungsansprüchen der Grundbesitzer. (A. K. O. v. 1. 
März 47.) 112.— in den für solche künftig zu ertheilenden 
Konzessionen soll den Gesellschaften ausdrücklich zur Bedin- 
gung gemacht werden, die zu den Arbeiter-Krankenfassen 
erforderlichen Zuschüsse zu leisten. (V. v. 21. Dezbr. 46. 
5. 21.) 26. — lÜbereinkunft zwischen dem deutschen Zoll- 
und Handelsvereine und dem Königreiche Belgien über 
die Kontrollmaßregeln für die Waaren- Transporte auf 
denselben, (v. 26. Juni 46. Art. 14.) 16. 
II. Anlegung und Fortführung einzelner 
Eisenbahnen. 
1) Berlin = Anhaltische, Umschreibung von 2500 
Stück Interims= Quittungen über die Einzahlungen 
auf die, nach dem unterm 2. Septbr. 45. bestätig- 
ten Statut-Nachtrage auszugebenden Aktien L.it. B., 
gegen baare Hinzuzahlung von 110 Thlr. pro Stäück, 
in Aktien Lit B. mit vom 1. Jannar 1847. ab 
laufenden Dividendenscheinen, unter Abänderung des 
5§. MI. des vorerwähnten Statut-Nachtrags. (Allerh. 
Genehmigungs-Urkunde v. 12. Apr. 47.) 191. 
2) Berlin-Potsdam--Magdeburger, jzur Ergän- 
zung des Anlagekopitals, und um damit die Kosten 
der Anlegung des zweiten Geleises auf der ganzen 
Bahn zu bestreiten, wird der Gesellschaft die Emission 
von 15000 Stück Prioritäts-Obligationen, jede zu 
100 Thlr., im Betrage von 1,500,000 Thalern mit 
fünf Prozent jährl. Verzinsung gestattet. (Aller- 
böchstes Privilegium vom 21. Juni 47.) 247 —233. 
— dieselben werden mit der Bezeichnung Lit. C. aus- 
gefertigt und genießen gleiche Vorzüge, als die auf 
Grund des Allerh. Privilegil vom 10. Juli 46. 
emittirten Obligat. I.it. C. zum Betrage von 
1,632,800 Rthlr. (ebend. §. 1.) 247. 252. 233. 
— dagegen wird den vermöge Allerh. Privilegü v. 
17. Aug. 1845. ausgegebenen mit Lit. A und B. 
bezeichneten Obligationen im Gesammtbetrage von 
2,307, 200 Rthlr.
	        
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